Drückerkolonnen wieder unterwegs

Drückerkolonnen wieder unterwegs Im Raum Neuruppin sind seit Tagen wieder Drücker unterwegs, welche vor allem älteren Verbrauchern Verträge zu "Entertain" der Telekom an der Haustür andrehen wollen. Überraschend stehen Werber, so genannte Drücker, vor der Haustür und behaupten, im Auftrag der Deutschen Telekom dem Kunden das Programm "Entertain" deshalb anbieten zu wollen, weil dieses besser sei, als das gegenwärtig von RFT Kabel Nord angebotene Programm. Da dem Kunden keine Vergleichsprospekte vorliegen, kann er weder das Programm mit anderen vergleichen, noch deren Preise. Die Werber bringen sogar eine vorgefertigte Kündigung an RFT Kabel Nord mit, in welche der Verbraucher nur noch seine Adresse einsetzen und das Dokument unterschreiben muss. Unserer Kenntnis nach wird dem Bürger weder eine Kopie der Kündigung, noch eine Kopie des Vertrages zu "Entertain", und erst recht keine Widerrufsbelehrung überreicht, obwohl er darauf einen Rechtsanspruch hat. Vergeblich sucht der Verbraucher nach einem Ansprechpartner bzw. einer Adresse, an welche er gegebenenfalls seinen Widerruf versenden könnte. Bei einem Haustürgeschäft muss dem Verbraucher jedoch gemäß § 312 i.V.m § 355 und § 360 eine Widerrufsbelehrung erteilt werden, woraus hervorgeht, dass er den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen kann. Auch wenn der Telekommunikationsmarkt hart umkämpft ist und immer mal wieder Werber unterschiedlichster Anbieter an der Ha…

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Themen: Drueckerkolonnen_wieder_unterwegs

Erschienen 1. September 2010 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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