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Drucker sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG

am 12.02.2007 von Handakte WebLAWg

Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG.
Drucker sind keine Geräte, die Werkstücke “durch Ablichtung … oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältig(en)”. Zwar stellt ein Drucker unzweifelhaft eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG her. § 54a Abs. 1 S. 1 UrhG setzt aber nicht nur eine Vervielfältigung voraus, sondern eine solche, die durch “Ablichtung … oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung” erfolgt. Gerade dies ist bei einem Drucker nicht der Fall. Der urheberrechtlich relevante Vorgang findet vielmehr in einem Scanner oder PC statt; bereits in diesen Geräten hat eine “Vervielfältigung” stattgefunden. (…)
Das Gericht hat die …

OLG Düsseldorf: Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG. 2. Drucker sind keine Geräte, die Werkstücke durch Ablichtung ... oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältig(en). Zwar stellt ein Druck…

BGH: Drucker und Plotter - Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten. 2. Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG durch Ablichtung eines Werkstücks oder in …

OLG Düsseldorf: Vergütungspflicht für Drucker - Bei Druckern handelt es sich grundsätzlich nicht um Geräte, die im Sinne von § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem V

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Druckern handelt es sich grundsätzlich nicht um Geräte, die im Sinne von § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vorzunehmen. <b…

Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

Handakte WebLAWg / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1 …

Keine Vergütung für Kopierstationen

IP|Notiz / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juli entschieden, dass für Kopierstationen keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach der bis Ende 20…

Bundesgerichtshof : Urheberrechtsvergütung für Drucker - Ein an einen PC angeschlossener ist kein vergütungspflichtiges Gerät i.S.d. § 54a UrhG

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 6.12.2007 - Az. I ZR 94/05; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 392/04; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.5.2005 - AZ. 4 U 20/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerich…

BGH: Keine Urheberrechtsabgabe an VG Wort für Kopierstationen

§§ Jur-Blog.de §§ / BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 206/05 - Kopierstationen. Für Kopierstationen ist keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen. Dies hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Anders als bei Druckern und Plottern (BGH, Urt. v. 06.1…

BGH: Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach § 54a Abs. 1…

BGH: Für Drucker fällt keine Urheberrechtsvergütung nach § 54 a UrhG an

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 – I ZR 94/05 Der BGH hat völlig zu Recht entschieden, dass für Drucker keine Urheberrechtsvergütung gemäß § 54 a UrhG anfällt. Die offizielle Pressemitteilung des BGH finden Sie hier: BGH: Für Drucke…

Urheberrechtsvergütung auch für MuFu-Geräte

LBR-Blog / Der Bundesgerichtshof hat am 30.01.2008 entschieden, dass auch für Multifunktionsgeräte die volle urheberrechtliche Vergütung zu zahlen ist (AZ: I ZR 131/05, bislang liegt nur eine Pressemitteilung vor, das Urteil ist noch nicht abrufbar). Solche…

Auch für Multifunktionsgeräte ist die volle Urheberrechtsvergütung zu zahlen

LBR-Blog / Der BGH hat am 30.01.2008 entschieden, dass auch für Multifunktionsgeräte die volle urheberrechtliche Vergütung zu zahlen ist (AZ: I ZR 131/05, bislang liegt nur eine Pressemitteilung vor, das Urteil ist noch nicht abrufbar). Solche Geräte beinha…

Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker...

LBR-Blog / ...aus § 54a I 1 UrhG sagt der BGH in einer neuen Entscheidung (I ZR 94/05). Drucker sind keine Geräte, die zur Ablichtung von Werken oder in vergleichbaren Verfahren genutzt werden, weil Drucker alleine keine Vervielfältigungen herstellen k…

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Rainer Langenhan

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