Drohen Abmahnungen für Nutzer von Megaupload?
Die Abschaltung der Plattform hat für
ein großes Medienecho gesorgt. Nun befürchten ehemalige Nutzer, wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen im Nachhinein abgemahnt zu
werden. Die BILD behauptet heute in einem Artikel: "Nach der Schließung von ... „Megaupload“ schwappt eine so hoch wie noch nie durch Deutschland!".
Demnach hat ein nicht näher genannter "Urheberrechts-Experte" die BILD wohl darüber informiert, dass "derzeit zehntausende
Drohschreiben verschickt werden".
Das ist zunächst einmal nichts Ungewöhnliches. Das Geschäftsmodell der "Abmahnindustrie" wegen Downloads von Musik, Filmen und
Spielen ist seit Jahren öffentlich bekannt. Es ist jedoch stark zu bezweifeln, dass gegen die ehemaligen Nutzer von Megaupload eine
riesige Abmahnwelle rollen wird. Denn die Daten aus "gewöhnlichen" Filesharing-Abmahnungen werden in der Regel aus öffentlichen
p2p-Tauschbörsen gewonnen. Dort teilen die Nutzer Dateien, indem sie diese herunterladen und gleichzeitig über den eigenen Anschluss
wieder an andere Nutzer verteilen. Die Quellen sind jeweils über das Programm für jeden einsehbar, der sich an dem Prozeß des
Verteilens (Upload oder Download) aktiv beteiligt. So lässt sich mit einer sog. Anti-Piracy-Software ein Download starten, die IP
aller beteiligten Upload-Quellen wird entsprechend dokumentiert.
Bei der Plattform Megaupload handelt es sich jedoch um einen sog. "One-Click-Hoster". Diese stellen Daten, die von Nutzern
hochgeladen wurden, auf eigenen Servern zum Download bereit. Anders als bei einer gewöhnlichen Tauschbörse lässt sich hier die IP des
Uploaders öffentlich gerade nicht zurückverfolgen. Diese ist nur dem Betreiber selbst bekannt. Die Datei wird direkt vom Server des
Betreibers heruntergeladen. In der Regel werden die IP-Adressen durch den Betreiber - wenn überhaupt - dann nur sehr kurz gespeichert
und meist innerhalb von 7 Tagen gelöscht.
Demnach liegen momentan alle Daten über mögliche Urheberrechtsverstöße aus der jüngeren Vergangenheit bei der US-Staatsanwaltschaft,
die alle Megaupload-Server beschlagnahmt hat. Es darf bezweifelt werden, dass Rechteinhaber "auf Verdacht" diese Daten
herausverlangen können. Denkbar ist jedoch, dass Nutzer, die im größeren Umfang Daten gegen Entgelt auf die Megaupload-Server
hochgeladen haben, gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt…
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