Embargo 2.0 - oder: wie PayPal das Kuba-Embargo in Deutschland umsetzt
Kanzlei Dr. Schenk | 21. September 2011 — Zigarren und Rum aus Kuba, die online bestellt werden, können jetzt nicht mehr mit PayPal bezahlt werden. Grund dafür ist ein…
Produkte im Online-Shop der Drogerie Rossmann können ab sofort nicht mehr über den Bezahldienst der Ebay-Tochter PayPal bezahlt werden.
Hintergrund ist das von Paypal umgesetzte Kuba-Embargo der US-amerikanischen Regierung. Das Unternehmen ging in den vergangenen Monaten immer wieder gegen Online-Händler vor, die kubanische Produkte verkaufen und (unter anderem) über Paypal abrechnen ließen. Dies berichtet heise online.
Rossmann nimmt dazu auf seiner Webseite wie folgt Stellung:
“Der Zahlungsdienstleister PayPal hat die Rossmann Online GmbH – wie auch andere deutsche Händler – aufgefordert, den Vertrieb kubanischer Produkte einzustellen. PayPal droht uns damit, dass anderenfalls die Geschäftsbeziehung gekündigt wird. PayPal hat seinen Stammsitz in den USA und begründet seine Aufforderung damit, dass sie deshalb verpflichtet sei, das US-Embargo gegenüber Kuba auch in ihren ausländischen Tochtergesellschaften umzusetzen.
Obwohl viele unserer Kunden PayPal nutzen, wollen wir dieser Aufforderung nicht nachkommen. Wir sind überzeugt, dass wir damit in Ihrem Interesse handeln. Denn aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, warum hier amerikanisches Recht praktiziert werden muss. Noch viel wichtiger: Wir wehren uns dagegen, dass Sie, unsere Kunden, auf diese Weise bevormundet und ihrer freien Entscheidung beraubt werden. Wir hoffen, damit auch in Ihrem Interesse zu handeln.”
Während es vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit grundsätzlich legitim ist, die Fortsetzung eines Vertragsverhältnisses von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen, hat es ein Geschmäckle, dass PayPal deutschen Unternehmen mittelbar amerikanisches Recht aufzwingen möchte. Dies ist gerade im Fall von eBay, Amazon, Facebook, PayPal und Co besonders zu missbilligen, weil diese Unternehmen sich dem deutschen Recht (und übrigens auch dem deutschen Fiskus und deutschen Gläubigern) durch geschickte Konzernstrukturen mit Niederlassungen in den USA, Irland und Luxemburg konsequent entziehen.
PayPal ging im Fall Rossmann aber offenbar noch einen Schritt weiter. Der Bezahlservice forderte Rossmann heise online zufolge mit einem ruppigen Schreiben zu einem Delisting der Produkte innerhalb von drei Tagen auf. Andernfalls werde die Zusammenarbeit aufgekündigt. Rossmann hätte die angebotenen kubanischen Zigarren komplett aus dem Online-Shop nehmen müssen, eine bloße Deaktivierung der Paypal-Zahlungsoption für diese Produkte wäre nicht ausreichend gewesen.
“Das war eind…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. September 2011 auf http://www.lbr-law.de.
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Der Online-Bezahldienst PayPal verärgert zurzeit etliche deutsche Shopbetreiber, die kubanische Waren wie Rum oder Zigarren feilbieten. PayPal hat den Händlern ihre Konten gesperrt. Die Vorgehensweise wird in juristischen Kreisen heftig diskutiert.
Der Drogerist wurde dazu aufgefordert, kubanische Zigarren aus seinem Online-Shop zu entfernen; andernfalls werde Paypal die Zusammenarbeit aufkündigen. Das ließ sich Rossmann nicht gefallen.
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