Drogenhandel im Auftrag der Rentenversicherung?
am 20.10.2007 von arbeitsrechtblogDas Bundessozialgericht hatte am 9.10. einen wahrhaft wundersamen Fall zu entscheiden:Zwei Bergleute, die ihren Beruf wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben konnten, hatten zunächst Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen. Später wurde der Rentenantrag mit der Begründung zurückgewiesen, es bestehe ein Leistungsvermögen für mittelschwere Tätigkeiten. Als neue Tätigkeit wurde den späteren Klägern das Auffüllen und Bestücken von Zigarettenautomaten angeboten. Das lehnten die späteren Kläger aber mit der Begründung ab, diese Tätigkeit sei gesellschaftlich geächtet und stelle faktisch Drogenhandel dar. Dem folgten aber weder das Sozialgericht, noch das Landessozialgericht, noch schlussendlich nun auch das Bundessozialgericht. In der Begründung hiess es, die Tätigkeit …
BSG: Zigarettenauffüllen ist nicht unmoralisch, nicht verboten, kein illegaler Drogenhandel und auch zumutbar
JuracityBlog / In Kassel hat sich heute das Bundessozialgericht (Az.: B 5b/B KN 02/07 R u.a.) mit der Frage befasst, wie eine Tätigkeit als Zigarettenauffüller zu behandeln ist. Vor der aktuellen Raucher- Nichtraucherdiskussion und den bekannten Gefahren…
VG Stuttgart zum Kopftuch - Begründung
staatsrecht.info / Über Handakte und die FAZ wurde ich darauf aufmerksam, dass das VG Stuttgart nun auch die Begründung seiner Entscheidung zum Kopftuchverbot vorgelegt hat. Leider ist die Entscheidung selbst bisher nicht online verfügbar. Wenn man jedoch davon ausg…
Ein außerplanmäßiger Halt
Andere Ansicht / Eine neue Masche bei der Bahn ist nun bei jedem unplanmäßigen Halt eine Begründung nachzuliefern, warum es diesmal nicht weiter geht. Das ist löblich - bisweilen aber auch bedenklich, nämlich wenn die Begründung nicht stimmt. So lautete jüngst…
Mehr Geld für Pflegekräfte
Handakte WebLAWg / Pflegekräfte können von ihrem Arbeitgeber eine Zulage verlangen, auch wenn sie lediglich Grundpflege ausüben, so das ArbG Essen. Eine Arbeitgeberin stellte die Zahlung der Pflegezulage an eine Altenpflegerin ein. Zur Begründung wies sie darauf hi…
Gerichtsvollzieher dürfen nicht nebenbei Makler sein
Handakte WebLAWg / Die Nebentätigkeit eines Gerichtsvollziehers als Makler und Hausverwalter beeinträchtigt dienstliche Belange und ist daher nicht genehmigungsfähig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Obergerichtsvollziehers an…
GmbH-Geschäftsführer und die Rentenversicherung
Blickpunkt Recht & Steuern / Selbstständige GmbH-Geschäftsführer sind möglicherweise Pflichtversichert in der deutschen Rentenversicherung! Dies ergibt sich aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Bundessozialgerichts. Im Unterschied zu den anderen Zweigen der Sozialve…
