Drogenbunker Jugendstrafanstalt Berlin und Akteneinsicht statt Durchsuchung bei der Senatsverwaltung für Justiz

Bei der Vollzugsabteilung der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin läuft es nicht so, wie es laufen sollte. vgl. hier. Auch diese kleine Anfrage und die mündliche Anfrage der Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus werden keine Freude gestiftet haben: Drogenmissbrauch und Strafvereitelung in der Justiz? Der Bock als Gärtner! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich ihre nicht erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt: 1. Treffen Presseinformationen zu, dass der Leiter der Jugendjustizvollzugsanstalt Drogen gehortet und Drogenmissbrauchsvorgänge nicht angezeigt hat? Zu 1.: Zunächst bitte ich um Verständnis dafür, dass ich mich zu Einzelheiten eines laufenden Ermittlungsverfahrens nicht äußern werde. Es ist allerdings richtig – wie auch schon die Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat -, dass gegen Bedienstete der Jugendstrafanstalt Berlin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt wird, weil Betäubungsmittel, die keinem Gefangenen zugeordnet werden konnten, in einem Panzerschrank aufbewahrt wurden, ohne sie umgehend an die Polizei weiterzuleiten. Den Beschuldigten wird nicht vorgeworfen, Vorgänge über Drogenmissbrauch nicht angezeigt zu haben. 2. Seit wann weiß der Senat von diesen Vorgängen und warum wurden diese Vorgänge vertuscht ? Zu 2.: Der Senatsverwaltung für Justiz wurde der Sachverhalt erstmals durch einen Bericht der Staatsanwaltschaft Berlin vom 28. Januar 2005 – eingegangen am 08. Februar 2005 - bekannt. Aufgrund dieses Berichts und der Folgemitteilungen der Staatsanwaltschaft habe ich keinen Zweifel daran, dass der Sachverhalt unvoreingenommen und lückenlos aufgeklärt werden wird. Von einer Vertuschung durch die beteiligten Stellen kann keine Rede sein. Berlin, den 07. Oktober 2005 Karin Schubert Senatorin für Justiz (Drucksache 15 / 20 606 des Berliner Abgeordnetenhauses Nicht behandelteMündliche Anfrage) ------------------------------------------------------------- Durchsuchung der Senatsverwaltung für Justiz (oder: da stellen wir uns mal ganz dumm): Antwort der Senatsverwaltung für Justiz: Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Zu welchem Zeitpunkt (einschl. Uhrzeit) hat die Durchsuchung der Strafvollzugsabteilung der Senatsverwaltung für Justiz durch die Staatsanwaltschaft stattgefunden? Zu 1.: Unabhängig davon, dass die Kleine Anfrage den fraglichen Sachverhalt nicht benennt, gehe ich davon aus, dass sich die gestellte Frage auf das wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführte Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete der Jugendstrafanstalt Berlin bezieht. Diesbezüglich weise ich darauf hin, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Durchsuchung in der Senatsverwaltung für Justiz kam. Vielme…

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Themen: Berlin , Opposition , Jugendstrafanstalt Berlin

Erschienen 22. Oktober 2005 auf http://rafranke.blogspot.com.

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