Dresscode und Karnevalskostüm: Pappnase am Arbeitsplatz erlaubt?

Jeden Weiberfastnacht in Köln dasselbe: Beim Privatbankhaus steht eine Sambatänzerin mit dem Popo wackelnd im Bikini am Bankschalter, der Bürovorsteher beim Notar empfängt als YMCA Tänzer, der Polizist ist eh nicht echt. Tja, der Karnevalsdresscode. Die Frage aller Fragen: Muss man oder darf man sich verkleiden? Kütt drop ahn. Letzlich sind die betrieblichen Usancen, pardon das jecke Treiben massgeblich. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Regeln für den Dresscode setzen. Solange es Kunden und andere Mitarbeiter nicht stört, darf daher nach persönlichem Geschmack angezogen werden. Das gilt nicht für alle: Das Bundesarbeitsgericht stellt insbesondere für Mitarbeiter mit Kundenkonta…

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Themen: Rechtsanwalt , Bundesarbeitsgericht , Grenzen , Notar , Bikini

Erschienen 12. Februar 2007 auf http://blog.juracity.de.

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