Dresdner Funkzellenabfrage

Die Richter verlieren ihre Vornehmheit und allen Respekt, wenn sie mit dem vorformulierenden Antragsteller zusammenwirken. Man stelle sich vor, die große Anwaltskanzlei in der Kleinstadt schreibt den Amtsrichtern zur Arbeitserleichterung die Zivilurteile vor.

Der das öffentlich schreibt, ist Rechtsanwalt – und war von 1990 bis 2003 Sächsischer Datenschutzbeauftragter. Es geht um die großflächige Funkzellenabfrage der sächsischen Polizei anlässlich der Demonstration am 19.02.2011 in Dresden. Der derzeitige sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hatte diese Verfahrensweise mit deutlichen Worten kritisiert. Das Innenministerium ließ ein Gutachten anfertigen, wonach die Maßnahme zulässig gewesen sei. Der Generalstaatsanwalt keilt zurück. Der OLG-Präsident ärgert sich über Datenschützer. Der Sächsische Richterverein fordert gar eine Entschuldigung.

„Der Antrag der Staatsanwaltschaft vom 22.2. 2011 war als richterlicher Beschluss ausformuliert; der Briefkopf des Beschlussantrages war der des Amtsgerichts Dresden. Der richterliche Beschluss – der Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ohne Änderungen abgezeichnet … erging am 23. 2. 2011.“

Der Verein verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft den Richtern seit Jahr und Tag solche Beschlüsse zur Zeitersparnis vorformuliert. Da kann ich nur sagen: Getroffene Hunde bellen; sie verbellen eine Fehlentwicklung.

Das Bundesverfassungsgericht führt verbindlich für alle am 12. März 2003 aus: „Es ist die Aufgabe des Ermittlungsrichters, sich eigenverantwortlich ein Urteil zu bilden und nicht etwa die Anträge der Staatsanwaltschaft auf Übermittlung von Verbindungsdaten nach einer nur pauschalen Überprüfung einfach gegenzuzeichnen. Zur richterlichen Einzelentscheidung gehören eine sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und eine umfassende Abwägung zur Feststellung der Angemessenheit des Eingriffs im konkreten Fall.“ Wenn tatsächlich die Staatsanwaltschaft ihren Antrag als richterlichen Beschluss vorformuliert und dazu sogar den Briefkopf des Gerichts benutzt, so entsteht zumindest der böse Schein, dass der Richter zum Vollzugsorgan der Strafverfolgungsbehörden degradiert wird, frei nach dem Motto: Bitte hier unterschreiben! Der …

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Themen: Datenschutz , Bundesverfassungsgericht , Dresden , Demonstration

Erschienen 16. September 2011 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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Verfassungsrechtler verteidigt Datenabfrage | Sachsen | Dnews.de | Nachrichten auf einen Blick

Dresden (dpa/sn) - Ein von Sachsens Innenministerium in Auftrag gegebenes Gutachten hält die Kritik an der massenhaften Abfrage von Handydaten für falsch. Der Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig sei von einer falschen rechtlichen Grundlage bei seiner Beurteilung ausgegangen, sagte der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis am Mittwoch in Dresden. Er halte die umstrittenen Datenerhebungen «insgesamt für angemessen», erklärte Battis und stützte damit die Auffassung des Innenministeriums. Zugleich verwahrte er sich gegen Vorwürfe, ein Gefälligkeitsgutachten erstellt zu haben.


Sächsische Zeitung [online] - Politik: Ein merkwürdiges Selbstverständnis

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