Dresdner Funkzellenabfrage
Die Richter verlieren ihre Vornehmheit und allen Respekt, wenn sie mit dem vorformulierenden Antragsteller zusammenwirken. Man stelle
sich vor, die große Anwaltskanzlei in der Kleinstadt schreibt den Amtsrichtern zur Arbeitserleichterung die Zivilurteile vor.
Der das öffentlich schreibt, ist Rechtsanwalt – und war von 1990 bis 2003 Sächsischer Datenschutzbeauftragter. Es geht um die
großflächige Funkzellenabfrage der sächsischen Polizei anlässlich der am 19.02.2011 in Dresden. Der derzeitige sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig
hatte diese Verfahrensweise mit deutlichen Worten kritisiert. Das Innenministerium ließ ein Gutachten anfertigen, wonach die Maßnahme
zulässig gewesen sei. Der Generalstaatsanwalt keilt zurück. Der OLG-Präsident ärgert sich über Datenschützer. Der Sächsische
Richterverein fordert gar eine Entschuldigung.
„Der Antrag der Staatsanwaltschaft vom 22.2. 2011 war als richterlicher Beschluss ausformuliert; der Briefkopf des Beschlussantrages
war der des Amtsgerichts Dresden. Der richterliche Beschluss – der Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ohne Änderungen
abgezeichnet … erging am 23. 2. 2011.“
Der Verein verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft den Richtern seit Jahr und Tag solche Beschlüsse zur Zeitersparnis
vorformuliert. Da kann ich nur sagen: Getroffene Hunde bellen; sie verbellen eine Fehlentwicklung.
Das führt verbindlich für alle am 12. März 2003 aus: „Es ist die Aufgabe
des Ermittlungsrichters, sich eigenverantwortlich ein Urteil zu bilden und nicht etwa die Anträge der Staatsanwaltschaft auf
Übermittlung von Verbindungsdaten nach einer nur pauschalen Überprüfung einfach gegenzuzeichnen. Zur richterlichen Einzelentscheidung
gehören eine sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und eine umfassende Abwägung zur Feststellung der Angemessenheit des
Eingriffs im konkreten Fall.“ Wenn tatsächlich die Staatsanwaltschaft ihren Antrag als richterlichen Beschluss vorformuliert und dazu
sogar den Briefkopf des Gerichts benutzt, so entsteht zumindest der böse Schein, dass der Richter zum Vollzugsorgan der
Strafverfolgungsbehörden degradiert wird, frei nach dem Motto: Bitte hier unterschreiben! Der …
» Vollständiger Artikel