“Dreister” Moppedfahrer gegen Linienbus
am 27.09.2007 von http://www.motorradrecht.de
Keine Nötigung, entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 08.03.2007 (Aktenzeichen: 1 Ss 283/06) den folgenden Fall:
Wilhelm Brause wartete ungeduldig mit seiner 1098 an der roten Ampel. 100 Meter vor ihm startete ein 18,5 m langer Linienbus und begann, aus der Haltebucht auf die Straße zu fahren. Die Ampel wurde grün, Brause zog am Gas und hielt auf den Bus zu. In dem Beschluß des OLG liest sich das so:
Brause hatte es eilig und wollte ungeachtet des einfahrenden Busses dessen Fahrer veranlassen, die Durchfahrt für ihn freizumachen. Aus diesem Grund fuhr er unter Beschleunigung seines Fahrzeugs weiter auf den Bus zu und sodann links an ihm vorbei, wobei ihm von vornherein klar war, dass der Busfahrer wegen seines waghalsigen Fahrmanövers gezwungen sein werde, den Einfahrvorgang zur Vermeidung einer Fahrzeugberührung abzubrechen. Der Busfahrer erkannte sofort die hohe Gefahr dieser Verkehrssituation. Ihm blieb nichts anderes übrig, als seinen Bus von der Fahrbahn weg auf den zwischen Fahrstreifen und Haltestelle gelegenen Radweg zu lenken, andernfalls es unweigerlich zu einem Zusammenstoß mit dem Kraftrad des Angeklagten gekommen wäre.
Das Amtsgericht Koblenz hatte Brause wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt, das Landgericht wollte das Urteil halten. Nicht so das OLG, das die Argumente der Generalstaatsanwaltschaft aufgriff, die in dem Verhalten von Brause ebenfalls keine Nötigung sah:
Das Verhalten des Angeklagten stellt sich daher zwar als relativ dreister Verkehrsverstoß dar, hinsichtlich der Gefährdungswirkung auf den betroffenen Bus und seinen …
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kanzlei-hoenig.info / Es wurde ermittelt, gegen Frau Gluffke. Die Staatsanwaltschaft bekam Post, anonym: Nicht Frau Gluffke sei diejenige, welche. Sondern Herr Brause. Sie Staatsanwaltschaft fordert die Akten von der Polizei zurück und erhebt Anklage. Gegen Herrn Brause.…
» Gang des Strafverfahrens / Mandanteninformation Kanzlei Hoenig Berlin
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