Alle Blogs » Dreist siegt nicht immer

Dreist siegt nicht immer

am 25.02.2008 von Handakte WebLAWg

Wird die Zahlungspflicht in einem Vertrag besonders geschickt versteckt, ist sie nach einer Gerichtsentscheidung unwirksam.
Das AmtsG München gab in einem am Montag veröffentlichten Urteil einer Frau recht, die für ein Branchenbuch-Inserat fast 1.000 Euro zahlen sollte, obwohl es ihr als kostenlose Dienstleistung angeboten worden war. Das Kleingedruckte im Vertrag enthielt aber eine leicht übersehbare Klausel über weitere Kosten.
Im verhandelten Fall erhielt die Betreiberin eines Büroservices im Juni 2006 ein telefonisches Angebot von einem Branchenbuchverlag für ein kostenloses Inserat. Sie hatte Interesse und bekam laut Gericht wenig später ein Formular mit der Überschrift «Korrekturabzug» zugeschickt. Darin sollte sie ihre Angaben überprüfen und …

Amtsgericht München : Kostenlose Grundeintragung nur bei Nichtunterschrift?! - Überraschende Klausel bei versteckter und leicht zu übersehender Zahlungspflicht im Korrekturabzug für einen Branchenbucheintrag

MEDIEN INTERNET und RECHT / AG München, Urteil vom 4.10.07, Az. 264 C 13765/07 Wird eine Zahlungspflicht so geschickt in einem Vertrag versteckt, dass sie für den Vertragspartner überraschend ist, ist sie nicht wirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des AG München vom…

AG München: Kostenlose Branchenbuch-Einträge rechtswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die spätere Klägerin, die einen Büroservice in München betreibt, erhielt im Juni 2006 von einem Verlag, der ein Branchenbuch herausgibt, einen Anruf, in dem ihr ein kostenloser Eintrag in diesem Branchenbuch angeboten wurde. Als sie sich interess…

AG München: Keine Zahlungspflicht ohne Preishinweis bei Abo-Fallen

Kanzlei Kremer / Die vermeintliche Lizenz zum Gelddrucken nach dem Motto “Schnelle Berechnung der Lebenserwartung für teuer Geld” dürfte ihr Geld nicht mehr wert sein, wenn ein jüngst bekannt gewordenes Urteil des Amtsgerichts München Vorbild für wei…

Branchenbuch-Anbieter wegen Betrugs verurteilt

RA-Blog / In Rostock wurde heute ein Anbieter eines Online-Branchenbuches wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Er hatte bundesweit Offerten für den Eintrag in sein Verzeichnis an Unternehmen verschickt. Mit dem F…

AG München: Internet Abo- und Vertragsfallen - Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann die entsprechende Klausel überraschend und unwirksam sein, wenn der User nach dem Erscheinu

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot (hier: Test zur Beurteilung der Lebenserwartung) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), kann die entsprechende Klausel so ungewöhnlich und daher überraschend sein, dass sie…

Lebenserwartung sieht alt aus - AG München weist Zahlungsklage ab

Andere Ansicht / Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerech…

Urteil des AG München zur Lebenserwartung

Das interessiert doch wieder keine Sau... / Das AG München hat wie heute in einer Pressemitteilung veröffentlicht wurde, die verneint Zahlungspflicht bei Lebenserwartung verneit: Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungew…

Schlappe für Abo-Abzocker

LawBlog / Kochrezepte, Gedichte, Routenplaner, Lebenserwartung: Die diversen Abo-Abzocker im Internet müssen eine empfindliche Niederlage hinnehmen. Das Amtsgericht München wies mit Urteil vom 16. Januar 2007 eine Zahlungsklage ab. Mit der hatten die Macher…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Rainer Langenhan

» Handakte WebLAWg

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »