Dreist, irgendwie
am 04.01.2007 von http://www.ra-blog.de
Es gehört schon eine gewisse Portion Dreistigkeit dazu, einen fast blinden Mieter, der seit über 20 Jahren ohne schriftlichen Mietvertrag in der Wohnung lebt, einen Formularmietvertrag vorzulegen, den er “nur noch” unterschreiben soll. Zum Glück blieb der Mieter standhaft und hat nicht unterschrieben.
In dem Formular war nämlich, wie aus dem beim Mieter verbliebenen Doppel ersichtlich ist, ausser den Namen von Mieter und Vermieter nichts eingetragen. Nicht mal die Höhe der Miete.
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