Dreisprung zum faktischen Präjudiz

Urteile sind Einzelfallentscheidungen. In drei schlichten Schritten kann solch ein einsames Verdictum jedoch ganz flott zur h.M. (herrschenden Meinung) avancieren und damit die Vorlage für zahllose weitere „Einzelfallentscheidungen“ werden:

Erstens, ein Gericht entscheidet im Einzelfall.

Zweitens, der Kommentator hält den Fall für beispielgebend und wird, insbesondere in einem „Praktikerkommentar“ kaum ernsthaft begründen, wie er zu dieser Bewertung kommt.

Drittens, die forensischen Praktiker schließen sich der unbegründeten Bewertung an, weil die leichte Greifbarkeit des Kommentars als faktisches Präjudiz wirkt.

Quelle: Martin Rath, „Holzschnitzer“ und Journalist, in der LTO

Martin Rath erinnert in dem (sehr empfehlenswerten) Artikel, aus dem ich das Zitat entführt habe, an den 60. Todestag von Otto Palandt. Der von Rath beschriebene Dreisprung war eine Ursache für die Perversion des Rechts durch die Nazis, an der nicht nur Palandt unterstützend mitgewirkt hat.

Man mag sich fragen, warum ein führender Kommentar bis heute den Namen eines NS-Juristen trägt, für…

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Themen: Justiz , Juristen , Journalist , Nazis , Perversion , Philosophisches , Lto

Erschienen 4. Dezember 2011 auf http://www.mikado-fahndung.de.

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Dreisprung zum faktischen Präjudiz

kanzlei-hoenig.de | 4. Dezember 2011 — Urteile sind Einzelfallentscheidungen. In drei schlichten Schritten kann solch ein einsames Verdictum jedoch ganz flott zur h.M…

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