Dreieinhalb Jahre Haft für Sylvia Stolz

Das LG Mannheim hat die Rechtsanwältin Sylvia Stolz, frühere Verteidigerin von Holocaust-Leugner Zündel, zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen: Der Vorsitzende Richter warf der Juristin S. ein "unhaltbares Menschen- und Geschichtsbild" vor: "Sie hat einen Hass gegen alles Jüdische entwickelt und reduziert das jüdische Volk auf einen machtgierigen Verbund mit Weltmachtanspruch." Die Anwältin wurde wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet. Sie drehte sich daraufhin zum Publikum um und zeigte den verbotenen Hitlergruß. (Spiegel-Online) Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden. Vorher in diesem Blog: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sylvia S.

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Themen: Haft , Mannheim , Spiegel Online , Volk , Holocaust

Erschienen 14. Januar 2008 auf http://www.ra-blog.de.

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