DREI TAGE
am 19.12.2005 von http://www.lawblog.de
Eine Einspruchsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit ist bei uns am 8. März 2005 eingegangen. Am 8. April 2005 haben wir dagegen Klage eingereicht.
Die Bundesagentur für Arbeit hält die Klage für verspätet. Angeblich soll der Bescheid am 3. März 2005 zur Post gegeben worden sein. Dann folgen schlaue Ausführungen:
Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO am dritten Tag nach der Aufgabe bei der Post als bekannt gegeben. Somit gilt die Einspruchsentscheidung am 7. März 2005 als bekannt gegeben. Fristende war mithin der 7. April 2005.
Wenn man schon zitiert, muss man auch richtig zitieren. Die Dreitagesregel gilt nämlich nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder (wie hier) später zugegangen ist. Außerdem: “Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des …
DREI BUCHSTABEN
LawBlog / Bei einer Unterschrift müssen mindestens drei Buchstaben erkennbar sein. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Wirksamkeit eines Leasingvertrages bejaht. Eine Kundin, die mit Raten im Rückstand war, hatte die hingeschlurte…
ZWEI TAGE
LawBlog / Für alle enttäuschten Besucher von Discountmärkten, die jetzt doch Auto fahren müssen, ein Zitat aus dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb: § 5 Abs. 5: Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art de…
DREI MONATE
LawBlog / Eine paneuropäische Geschichte: Ein Mann aus Osteuropa fährt regelmäßig nach Deutschland. Hier kauft er jeweils ein Auto und exportiert es in seine Heimat oder ein anderes Land. Ein beliebtes Geschäft; “Autokauf” ist ein häufiger …
BFH zum Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung
Handakte WebLAWg / Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in einer Einspruchsentscheidung erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ein Hinweis auf die Bedeutung des § 108 Abs. 3 AO für die Ermittlung des Tages der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) nicht erforde…
Zustellung eines Steuerbescheides
Blickpunkt Recht & Steuern / Wird ein Steuerbescheid mit einfacher Post übersandt, gilt er drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, zu diesem Zeitpunkt beginnt dann auch die einmonatige Einspruchsfrist. Wie der Bundesfinanzhof bereits im Oktober 2003 entschieden hat,…
Zustellung eines Steuerbescheides
Blickpunkt Recht & Steuern / Wird ein Steuerbescheid mit einfacher Post übersandt, gilt er drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, zu diesem Zeitpunkt beginnt dann auch die einmonatige Einspruchsfrist. Wie der Bundesfinanzhof bereits im Oktober 2003 entschieden hat,…
BAG: Beginn der Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Urt. v. 13.02.2008, Az. 2 AZR 864/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die Unwirksamkeit einer Kündigung bis zur Grenze der Verwirkung gerichtlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft kündigt, ohne zuvor nach §…
Kontenabrufmöglichkeit des Finanzamts ab 1. April 2005 - kein Aprilscherz
Lichtenrader Notizen / Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht eine Information über das Kontenabrufverfahren, das am 1. April 2005 den Finanzämtern Kontrollmöglichkeiten gibt. In der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 15.02.2005 dazu heisst es u. a.…
DIE BEKLAGTE LÄSST LOS
LawBlog / Die Bundesagentur für Arbeit in Gestalt der Familienkasse Düsseldorf hat das Gesetz zu Ende gelesen. Jedenfalls heißt es jetzt, nachdem ich ein paar Worte zu dieser Fristenproblematik geschrieben habe: Im o.a. Klageverfahren hält die Beklagte…
