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Drei-Stufen-Test in der Kritik

am 25.07.2008 von Telemedicus

Das Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht hat eine Erklärung zum sog. Drei-Stufen-Test im Urheberrecht veröffentlicht. Bei dessen Auslegung sollen in Zukunft verstärkt auch Interessen der Allgemeinheit berücksichtigt werden; nach Ansicht der Wissenschaftler ist eine vernünftige Balance mit den Positionen der Rechteinhaber nötig. In der letzten Zeit seien letztere nämlich zu einseitig von den Gesetzgebern und der Rechtsprechung gestärkt worden.

Der Drei-Stufen-Test enthält die Voraussetzungen für nationale Ausnahmeregelungen, die die Urheberrechte zugunsten Interessen Dritter einschränken. Er ist in …

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Wochenrückblick: 3-Stufen-Test, 3 Strikes, CC 3.0

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Hier spricht die Anstalt: was genau ist ein Vollprogramm?

e-comm / Der Begriff des Vollprogramms ist im deutschen Rundfunkstaatsvertrag - ganz ähnlich wie in Österreich in § 2 Z 17 Privatfernsehgesetz - so definiert:ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unt…

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Presserat: Öko-Test Jahrbuch Kleinkinder für 2006 wurde öffentlich gerügt

Rechtblog / Wegen einer Sorgfaltspflichtverletzung wurde das Öko-Test Jahrbuch Kleinkinder für 2006 öffentlich gerügt. Die Redaktion hatte in einem Test von Neurodermitis-Cremes für Kleinkinder nicht deutlich genug auf einen bestehenden Krebsverdacht bei dr…

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Domain-Namen und geistiges Eigentum

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