Drei Monate Besinnung für Drängler

Wer dem Vordermann zu dicht auffährt, riskiert schnell ein Fahrverbot. Drängler im Straßenverkehr müssen vom 1. Mai an auch mit höheren Bußgeldern rechnen. Die wichtigste Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkataloges betrifft die Autobahn-Drängler. In Deutschland hält sich hartnäckig der Irrglaube, Schnellfahrer dürften grundsätzlich mehr als langsame Fahrer. Aber Gesetzgeber und der Großteil der Autofahrer haben immer weniger Lust, sich der Tyrannei der Lichthupe zu unterwerfen.

Grundsätzlich sollte ein Abstand vom halben Tachowert eingehalten werden: Bei Tempo 160 km/h …

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Themen: Flensburg , Tempo , Stern

Erschienen 24. April 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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