Drei Jahre Haft für Iraker wegen Internet-Werbung für Al Kaida
am 19.06.2008 von http://www.reuters.com
Berlin (Reuters) - Ein Iraker aus der Nähe von Osnabrück muss drei Jahre ins Gefängnis, weil er im Internet Terrorbotschaften der Extremistenorganisation Al Kaida verbreitet hat.
Das Oberlandesgericht Celle sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 37-Jährige Familienvater als Verwalter eines Chatrooms gut ein Jahr lang Verlautbarungen von Al-Kaida-Größen wie Osama bin Laden, Aiman al-Sawahiri und dem inzwischen getöteten Abu Mussab al-Sarkaui ins Netz stellte. Das Urteil dürfte Pilotwirkung haben, da es in dem Verfahren erstmals um die Frage ging, inwieweit die Verbreitung terroristischer Botschaften im Internet strafbar ist.
Der 37-Jährige Ibrahim R. habe sich als Multiplikator in den Dienst von Al Kaida gestellt und sich ihre Terrorbotschaften zu eigen gemacht, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Siolek. Er betonte die wichtige Rolle des virtuellen Dschihad für die Extremisten. In Chatrooms versuchten sie, Nachwuchs zu radikalisieren und für Anschläge zu rekrutieren. Die Haftstrafe von Ibrahim R. sei auch als warnendes Signal für andere Islamisten gedacht.
Der Iraker war 1996 nach Deutschland eingereist und nach der Ablehnung seines Asylantrag geduldet im Land geblieben. Bis zu seiner Festnahme im Oktober 2006 lebte der verheiratete Vater von vier Kindern in Georgsmarienhütte bei Osnabrück. Das Gericht verurteilte ihn nun wegen der Werbung von Mitgliedern oder Unterstützern einer ausländischen terroristischen Vereinigung in 22 Fällen seit September 2005. Die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation konnten die Ermittler Ibrahim R. indes nicht nachweisen.
Die Bundesanwaltschaft hatte drei Jahre und zehn Monate Haft für den Iraker gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte und sich auf die Meinungs- und Religionsfreiheit berief. Dies ließ das Gericht jedoch nicht gelten und verwies darauf, dass auch diese Freiheiten unter dem Vorbehalt des Gesetzes stünden. Der Strafrahmen lag bei sechs Monaten bis fünf Jahren Haft für die Einzeltat.
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