Dramatisierungen bei der Eigenbedarfskündigung

Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu stellenden formellen Anforderungen nahm jetzt der Bundesgerichtshof Stellung. Konkret ging es um die Frage, wieweit der kündigende Vermieter seine Gründe dramatisieren darf. Der Bundesgerichtshof sah hierin keine Probleme, solange nur tatsächlich der Grund für die Eigenbedarfskündigung vorliegt.

Anlass hierfür war für den Bundesgerichtshof eine Räumungsklage aus München: Die Beklagte mietete im Jahr 1978 von einem der Rechtsvorgänger der Klägerin ein Wohnhaus in M. . Nach dem Erwerb des von der Beklagten und deren Mutter bewohnten Anwesens kündigte die Klägerin das Mietverhältnis mit Schreiben vom 31. Juli 2006 unter Berufung auf Eigenbedarf für sich und ihre beiden Kinder zum 30. April 2007. Zur näheren Begründung ist im Kündigungsschreiben ausgeführt, dass die Klägerin derzeit zur Miete wohne und darüber hinaus für ihre berufliche Tätigkeit ein separates Büro angemietet habe. Das von der Beklagten gemietete Wohnhaus eigne sich sehr gut, um Wohnen und Arbeiten unter einem Dach zu ermöglichen. Durch den Umzug könne die Klägerin die Miete für ihre derzeitige Mietwohnung (1.740 €) und für ihr jetziges Büro (858,40 €) einsparen und sich persönlich um die Betreuung ihrer Kinder kümmern.

Das Amtsgericht München hat der Räumungsklage stattgegeben. Auf die Berufung der Mieterin hat das Landgericht München I jedoch das Urteil des Amtsgerichts München abgeändert und die Klage abgewiesen, weil die von der Klägerin erklärte Kündigung nicht die Anforderungen des § 573 Absatz 3 BGB erfülle und deshalb unwirksam sei.

Die Begründungspflicht in § 573 Abs. 3 BGB solle sicherstellen, so das Landgericht München I in seinen Urteilsgründen, dass dem berechtigten Informationsinteresse des Mieters Rechnung getragen werde. Diesem Erfordernis werde der Vermieter nur gerecht, wenn er die dem Eigenbedarf zugrunde gelegten Tatsachen in dem Kündigungsschreiben zutreffend wiedergebe und die Kündigungsbegründung den behaupteten Bedarf auch nicht dramatisiere. Dies sei bei dem Kündigungsschreiben der Klägerin nicht der Fall, weil es den – unzutreffenden – Eindruck erwecke, bei dem von der Klägerin bisher bewohnten Objekt lägen Wohnraum und Büro nicht unter einem Dach. Damit habe die Klägerin ihre bisherige Wohnsituation objektiv unrichtig dargestellt. Zwar dürften die Anforderungen an die Kündigungserklärung nicht überspannt werden, doch müssten die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen und dürfe der Bedarf nicht dramatisiert werden.

Auf die vom Bundesgerichthof zugelassene Revision der Vermieterin hat jetzt der Bundesgerichtshof das klageabweisende Berufungsurteil des Landgerichts München I aufgehoben. Mit der vom Landgericht München I gegebenen Begründung kann ein Anspruch der Klägerin auf Räumung und Herausgabe des von der Beklagten bewohnten Anwesens gemäß § 546 Abs. 1 BGB nicht verneint werden. Entgegen der Auffassung des Landgerichts …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgb , Bundesgerichtshof , IM Brennpunkt , Mietwohnung , Eigenbedarf , Eigenbedarfskündigung

Erschienen 22. April 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bei einer unwirksamen Kündigung des Vermieters muss dieser dem Mieter den Schaden ersetzen

www.rechtsklarheit.de | 11. November 2009 — Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können,…

Bundesgerichtshof Entscheidungen: BGH erleichtert formelle Anforderungen der Eigenbedarfskündigung

Recht in Bremen | 22. April 2010 — Am 22.04.2010 hat der BGH ein Urteil zu den formellen Anforderungen der Eigenbedarfskündigung veröffentlicht. In der Entschei…

BGH konkretisiert Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung

Kanzlei Potthast Rechtsanwälte | 7. Juli 2011 — Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 06.07.2011 die formellen Voraussetzungen an ein Kündigungsschreiben des Ver…

Vereinbarung Schadensersatz: Schadensersatz bei Auszug aus der Mietwohnung nach vorgetäuschtem Eigenbedarf bei formal unwirksamer Kündigung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 25. April 2009 — Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob…

Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Auszug aus der Mietwohnung nach vorgetäuschtem Eigenbedarf bei formal unwirksamer Kündigung…

fachanwaltsliste.de | 10. April 2009 — Urteil vom 8. April 2009 - VIII ZR 231/07 Amtsgericht Schöneberg - Urteil vom 5. Oktober 2006 – 107 C 312/05 Kammergericht …

Bundesgerichtshof: Schadensersatz bei Auszug aus der Mietwohnung nach vorgetäuschtem Eigenbedarf bei formal unwirksamer Kündigung…

fachanwaltsliste.de | 10. April 2009 — Urteil vom 8. April 2009 – VIII ZR 231/07 Amtsgericht Schöneberg – Urteil vom 5. Oktober 2006 – 107 C 312/05 Kammergericht …

“Typengutachten” ist für Mieterhöhung ausreichend

Schlosser Aktuell | 23. Juli 2010 — Wie begründe ich als Vermieter eine Mieterhöhung? Welche Begründungen für eine Mieterhöhung kann ich als Mieter zurückweisen? D…

Bundesgerichtshof: Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer vergleichbaren Wohnung nach einer E…

fachanwaltsliste.de | 13. Oktober 2010 — Der Bundesgerichtshof hat heute die Pflicht des Vermieters präzisiert, dem Mieter nach einer berechtigten Kündigung wegen Eigen…

BGH zu fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 13. Mai 2010 — Der Bundesgerichtshof hat gestern eine Entscheidung zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverz…

Eigenbedarfskündigung und andere Wohnung

Rechtsanwalt News | 15. Oktober 2010 — Zu den Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung hatte ich schon etwas geschrieben. Dort war auch als letzter Punkt au…