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Drakonische Strafen für Wiederholungstäter

am 10.10.2007 von http://strafprozess.blogspot.com

Ein 20-jähriger Franzose ist zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil er einen MP3-Spieler und einen USB-Speicherstift gestohlen hat. Das Gericht der südfranzösischen Stadt Agen wandte dabei die neue Regelung der Mindeststrafe für Wiederholungstäter an. Diese Mindeststrafe begrenzt die Arbeit des Verteidigers, sagte die Verteidigerin Pascale Laillet der Zeitung 20 Minutes (Internetausgabe Dienstag). Man muss im Plädoyer mehr auf die Persönlichkeit des Täters als auf die Tat selbst eingehen. Der Angeklagte, der schon zwölf Mal wegen Eigentumsdelikten verurteilt worden war, bestritt die Tat. Er wurde …

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An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, auch Spezialist für Verkehrsunfallabwicklungen, über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt.

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