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Drängeln im Stadtverkehr als Nötigung strafbar?

am 09.05.2007 von http://blog.juracity.de

Drohung mit Gewalt kann Nötigung (§ 240 StGB) sein und kann nicht nur Geldstrafe nach sich ziehen, sondern schlimmstenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. 
Gewaltanwendung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn „der Täter durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht lediglich psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird.“ 
Auch im Straßenverkehr ist Gewaltanwendung denkbar – je nach Fahrstil: Mancher Fahrzeugführer mußte bereits wegen dichten Auffahrens und/oder „Blinken“ (Drängeln) seinen Führerschein neu machen, oder zumindest einige Zeit zu Fuß gehen. 
Daß dies nicht nur auf der Autobahn möglich ist, sondern sogar im Stadtverkehr Gültigkeit hat, hat kürzlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluß vom 29.03.2007) bestätigt: 
Auch ein Verhalten im Stadtverkehr könne körperlichen Zwang auf andere Verkehrsteilnehmer ausüben. Es komme allerdings auf die Umstände des Einzelfalls an, wobei unter anderem Dauer und Intensität des bedrängenden Auffahrens, die Geschwindigkeiten, die allgemeine Verkehrssituation von Bedeutung sind, sowie, und ob der Täter bei dem Auffahrvorgang zugleich Hupe oder Lichthupe betätigt hat. Hierdurch könnten körperlich empfundene Auswirkungen bei dem bedrängten Verkehrsteilnehmer …

BVerfG: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein

Heimspiel / Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 2007 zum Beschluss vom 29. März 2007 – 2 BvR 932/06: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann – insbesondere bei…

Die Nötigung ist eine Nötigung - auch innerorts

Kreuzberger Verkehrsrecht / Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann – insbesondere bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe – den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch erfüllen und zwar auc…

Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein

BVerfG / Pressemitteilung vom 17.04.2007…

Drängeln: Hohes Risiko auch in der Stadt

LawBlog / Drängeln kann auch im Stadtverkehr Nötigung sein. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Beschwerde eines Mannes, der bei 40 bis 50 Stundenkilometern innerhalb geschlossener Ortschaft zu dicht auffuhr, Hupe und Lichthupe betätigte. Allerdings be…

Bundesverfassungsgericht: Drängeln im Straßenverkehr kann Straftat sein

strafblog / In einer Pressemitteilung vom 17.4.2007 hat das Bundesverfassungsgericht auf einen Beschluss vom 29. März 2007 – 2 BvR 932/06 – hingewiesen, wonach Drängeln im Straßenverkehr eine gewaltsame Nötigung im Sinne des § 240 StGB darstellen kann.…

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„Professor Brinkmann“ wird obduziert

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Doch Beugehaft für Knast-Seelsorger

JuracityBlog / Wie berichtet, war in einem vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen mehrere Angeklagte geführten Strafverfahren wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Al Qaeda) gegen einen in d…

Bundesverfassungsgericht verschärft Anforderungen an Haftfortdauer

JuracityBlog / Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 08.08.2007 (2 BvR 1609/07) die Beschwerde eines seit Februar 2006 wegen Verdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie der räuberischen Erpressung Inhaftierten…

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