Dr. Peters DS-Fonds 111 - Fonds wird abgewickelt: Totalverlust für Anleger

Gesellschafterversammlung beschließt Verkauf der Fondsschiffe Für die Anleger des vom Fondsinitiator Dr. Peters emittierten Schiffsfonds DS-Fonds 111 werden die schlimmsten Befürchtungen wahr. Wie aus Gesellschafterkreisen zu erfahren war, hat die Gesellschafterversammlung am 5. Oktober 2011 unter dem Druck der finanzierenden Banken dem Verkauf der beiden Fondsschiffe, die Rohöltanker DS Performer und DS Power zugestimmt. Die zu erwartenden Verkaufserlöse fallen voraussichtlich weit niedriger aus, als die vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten. Für die Anleger bedeutet dies den Totalverlust des von ihnen investierten Kapitals. Doch es soll noch schlimmer kommen. Anlegeranwalt Mathias Nittel, der zahlreiche Anleger des DS-Fonds 111 vertritt, erfuhr von Mandanten, dass wohl beabsichtigt sei, zu Gunsten der Gläubiger der Fondsgesellschaft von den Anlegern Ausschüttungen zurückzufordern. Dies ist grundsätzlich dann möglich, wenn es sich bei den Ausschüttungen nicht um Gewinne der Fondsgesellschaft gehandelt hat. Keine Beratung über Risiken und hohe Weichkosten Doch der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sieht Chancen für die Anleger. Für viele Anleger, mit denen er in den letzten Wochen gesprochen hat, kam die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds völlig überraschend. Anwalt Nittel: „Ihnen war der Fonds als sichere krisenfeste Anlage empfohlen worden. Von Risiken, gar von Totalverlust war in den Beratungsgesprächen in keinem mir bekannten Fall die Rede.“ Auch über die Höhe der so genannten weichen Kosten, also Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb der Schiffe stehen, wurde in den ihm bekannten Beratungsgesprächen nicht gesprochen. „Über all diese Umstände muss der Anleger aber von seinem Berater informiert werden, bevor er sich an einem Fonds beteiligt“, so der Fachanwalt. Kickbacks wurden verschwiegen Viele Anleger wurden von Sparkassen und anderen Banken geworben. Dabei hätten diese nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ihre Kunden unaufgefordert darauf hinweisen müssen, welche Provisionen sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten. „Wurden die Anleger auf diesen Umstand nicht ausdrücklich hingewiesen, können sie alleine deshalb Schadenersatzansprüche durchsetzen“, so Anlegeranwalt Nittel. Darüber hinaus wurden die Anleger damit konfrontiert, dass aller Voraussicht nach Ausschüttungen, die sie erhalten haben, zurückgforder…

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Themen: Anwalt , Rede , Schiffe
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 8. Oktober 2011 auf http://bankundkapitalmarktrecht.twoday.net/.

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