Dr. Mabuse in: Mein Vater, der Richter und ich

Ein einziger Zeuge ist ein bisschen wenig, muss sich Dr. Mabuse gedacht haben, noch dazu, wenn man mit dem verwandt ist. Darum benennt er jetzt für den Inhalt einer Ortsbesichtigung im vorangegangenen Verfahren und dafür, wie der damalige Richter die Sach- und Rechtslage einschätzte, einen Zeugen. Wen nimmt er da? Genau: Eben jenen Richter, der damals seine Klage abgewiesen hatte, den Richter am OLG Soundso, oder, wie Dr. Mabuse sich ausdrückt "Amtsrichter". Vorher in diesem Blog: Dr. Mabuse in: Wege zum Glück *) Name geändert, kann mich nicht leiden

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Erschienen 20. Mai 2008 auf http://www.ra-blog.de.

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