Dr. Mabuse gibt nicht auf

Dr. Mabuse ist aber auf einmal freundlich. Wie kann das denn? Nach einem für meinen Mandanten günstigen Urteil des Landgerichts XY teilt er folgenden nicht neuen Sachverhalt mit: Das Landgericht XY war der Auffassung, eine Teilinklusivmiete sei vereinbart worden. Von dieser würde mein Mandant gerne Abstand nehmen und die Nebenkostenvorauszahlungen jährlich abrechnen. Da eine solche einseitige Änderung durch den Vermieter nicht möglich ist, fragen wir hiermit an, ob die Bereitschaft besteht, eine solche Vereinbarung zu treffen. Wieso mein Mandant von einer für ihn günstigen Vereinbarung abweichen sollte, nachdem man ihn verklagt hat, weil die Vereinbarung ja nicht das wäre, was er darunter verstanden hat - ich weiß es nicht. Wo ist denn die Stelle mit der großzügigen Gegenleistung? Fehlt. Da netterweise eine Frist von 3 Tagen gesetzt wurde, kann ich ja nochmal überlegen. Ups, das hat der Bote aber anscheinend rückdatiert oder ziemlich spät eingeworfen. Keine Zeit zum Überlegen, schade.

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Themen: Landgericht , Ups

Erschienen 28. November 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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