Dr. Mabuse: Back with a Bang

Nun ist sie da, die Berufungsbegründung. Auf den ersten 12 von 28 Seiten beschäftigt sich Mabuse zunächst einmal ausführlich mit der Auslegung einer Formulierung des Gerichts in dem Vorprozess, aus der er eine Rechtskraft auch für die hier anhängige Sache ableiten will. Interessant wird es dann ganz am Ende. Dort heißt es: Ebenso gut hätte das AG den Beklagten fragen können, ob er etwas zahlen möchte oder die Klage abgewiesen werden soll. Das AG hat ohne jede kritische Prüfung die Entscheidung "in die Hand des Beklagten" gelegt. So habe ich das noch gar nicht gesehen. Mein Mandant hat also über den Prozess entschieden. Ist der am Ende der wahre Mabuse? Vorher in diesem Blog: Dr. Mabuse: With a Vengeance

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Erschienen 29. Januar 2009 auf http://www.ra-blog.de.

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