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Dr. Mabuse

am 28.03.2007 von RA-Blog

Der Kollege Dr. Mabuse (Name geändert) kann mich nicht leiden. Vielleicht ist es ja auch seine Masche. Aber jedes Mal, wenn ich mit ihm zu tun habe, steht in seinen seitenlangen Schriftsätzen, ich hätte mich mit der einschlägigen Rechtsprechung nicht beschäftigt, mein Vortrag wäre abwegig usw. Fehlt nur noch, dass er mal schreibt, ich wäre aus Prinzip doof. Einsatz für den Mandanten zeigen ist ja gut und schön. Aber ich würde jedenfalls Formulierungen wie Vortrag wohl nicht verstanden, mit dem Sachverhalt nicht auseinandergesetzt, trägt bewusst falsch vor, Vortrag unsinnig, bereits im Ansatz unerheblich, befremdliche Vortragsart, nicht einmal konsequenter Vortrag oder trägt ins Blaue hinein vor mehrfach in einem einzigen Schriftsatz nur dann verwenden, wenn ich selber was zu bieten hätte.

In der mündlichen Verhandlung strömt dann auch Arroganz aus jeder seiner Poren. Meine Anmerkungen werden weggewischt oder weggelacht. Dabei habe ich über seinen Hitler-Herpes letztens nicht mal geschmunzelt. Ich habe ja Manieren.

Wenn ihn mal ein Richter darauf hinweist, dass er falsch liegt, dann widerspricht das natürlich der ständigen Rechtsprechung des BGH (wahrscheinlich zu einem anderen Sachverhalt), die er gerne mal in Kopie für das Gericht vorlegt. …

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