Ärztepfusch?
Dies und das ... | 12. April 2010 — Fehler können jedem unterlaufen. Auch einem Arzt. Verletzt dieser seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag pflichtwidrig oder be…
Thematisch nicht ganz unpassend zum vorangegangenen Blogpost „Präsident LÄK Brandenburg: Patienten-Rechtsschutzversicherungen sind vertrauensschädigend und überflüssig“ noch ein aktueller Beitrag von Frau Dr. Marianne Koch in der aktuellen Ausgabe des DÄBl. mit dem Titel „Arzt-Patienten-Beziehung : In falsches Fahrwasser geraten“.
Schadet nicht, wenn sich auch der Präsident der LÄK Brandenburg eher den ärztlichen Fragen der Arzt-Patienten-Beziehung und deren medizinisch-menschlicher Qualität fokussiert widmet. Für versicherungsrechtliche Fragen für den Fall der gerichtlichen Klärung etwaiger Fehler in der Behandlung oder bei der Risikoaufklärung sind andere fachlich besser berufen. Die auch nicht aus dem Blick verlieren würden, dass bei Wegfall der Eigenvorsorge per Patienten-Rechtsschutzversicherungen durch Patienten selbst, die er so verteufelt, nicht weniger Misstrauen nach einem möglichen Behandlungsfehlerverdacht herrschen würde, sondern entweder eine Rückkehr in das Empfinden des Ausgeliefertseins und der Ohnmacht von patienten, diese aufklären und gerichtlich klären zu lassen. Und zwar unabhängig durch Gerichte und von dort zu bestellende Sachverständige mit prozessual gesicherten Verfahrensrechten von Patienten. Oder nur im Wege der Prozesskostenhilfe bei nicht ausreichend für solche Prozesse einkommensgesicherte Patienten bei Verfahren, die Patienten zeitlich und kostenintensiv leicht an grenzen bringen würden. Besonders mit dem Beweislastrisiko im Falle der nicht zweifelsfreien Beweisbarkeit auch für Kosten der Gegenseite.
Wie weit auch im Lande Brandenburg bei der dortigen LÄK die Rechten von Patienten bei Gutachter- und Schlichtungsstellen noch von einer solchen rechtsstaatlich unabhängigen Klärung von Behandlungsfehlern entfernt sind, zei…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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