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Dr. Christian Seyfert, LL.M. : Zur Wahrnehmung der Rechte an dramatisch-musikalischen Werken durch die GEMA*

am 25.02.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

I. Einführung

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft
im Sinne des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG), die in Deutschland mit Hauptsitz in Berlin und München verschiedene Nutzungs-
und Verwertungsrechte von Musikurhebern (Komponisten und Textdichtern) und Musikverlagen vertritt, die in ihr Mitglied sind.
Die GEMA nimmt dabei die von ihren Mitgliedern auf sie übertragenen Nutzungs- und Verwertungsrechte ausschließlich d.h. exklusiv,
wahr, so dass im Rahmen der Rechteübertragung an die GEMA die Musikurheber und ihre Verlage Lizenzen an Musikverwerter (wie z. B.
Radio- oder Fernsehsender, Konzertveranstalter, Schauspielhäuser etc.) nicht mehr vergeben können. Musikverwerter müssen sich deshalb
im Rahmen der Rechteübertragung zur Rechtelizenzierung an die GEMA wenden. …

Zur Wahrnehmung der Rechte an dramatisch-musikalischen Werken durch die GEMA

Handakte WebLAWg / Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft im Sinne des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG), die in Deutschland mit Hauptsitz in Berlin und München verschie…

Rechtwahrnehmung an dramatisch-musikalischen Werken durch die GEMA

Handakte WebLAWg / Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft im Sinne des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG), die in Deutschland mit Hauptsitz in Berlin und München verschie…

NETLAG - Musik-Label und Parties ohne GEMA

DPMS INFO / Dass es im Musikbusiness auch ohne die Verwertungsgesellschaft Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) geht, beweist derzeit die Crew von Netlag.de. Die erste Veranstaltung fand am 28.01.2006 im Ra…

NETLAG - Musik-Label und Parties ohne GEMA

DPMS INFO / Dass es im Musikbusiness auch ohne die Verwertungsgesellschaft Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) geht, beweist derzeit die Crew von Netlag.de. Die erste Veranstaltung fand am 28.01.2006 im Ra…

LG München: Keine GEMA-Beschränkungen bei Klingeltönen erlaubt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG München (Urt. v. 20.07.2005 - Az.: 21 O 11289/05) hatte über die Praxis der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) bei der Lizensierung von Klingeltönen zu entscheiden.Nach Ansicht der G…

Polizei – Freund und Helfer der GEMA

DPMS INFO / Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat Unterstützung von einem Berliner Polizisten erhalten, der eine Antifa-Demonstration in Berlin-Lichtenberg begleitete. Der Berliner Polizist soll akr…

GEMA ermahnt YouTube wegen Urheberrechtsverletzungen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach mehreren Zeitungsberichten, u.a. dem Handelsblatt, mahnt die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gegenüber dem Suchmaschinen-Betreiber Google die zahllosen Urheberrechtsverletzungen bei d…

OLG Köln: Eine professionelle ausländische Verwertungsgesellschaft ist auch dann nicht von der Erlaubnispflicht des § 1 Abs. 1 UrhWG befreit, wenn sie nur gelegentlich die Hilfe deutscher Gerichte zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder in An

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 1 Abs. 2 UrhWG sind nur solche Wahrnehmungstätigkeiten erlaubnispflichtig, die geschäftsmäßig und auf Dauer angelegt sind. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn eine Gesellschaft von mehreren Urhebern nur zur gerichtlichen Geltendm…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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