Dr. Christian Seyfert, LL.M. : Zur Wahrnehmung der Rechte an dramatisch-musikalischen Werken durch die GEMA*

I. Einführung Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft im Sinne des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG), die in Deutschland mit Hauptsitz in Berlin und München verschiedene Nutzungs- und Verwertungsrechte von Musikurhebern (Komponisten und Textdichtern) und Musikverlagen vertritt, die in ihr Mitglied sind. Die GEMA nimmt dabei die von ihren Mitgliedern auf sie übertragenen Nutzungs- und Verwertungsrechte ausschließlich d.h. exklusiv, wahr, so dass im Rahmen der Rechteübertragung an die GEMA die Musikurheber und ihre Verlage Lizenzen an Musikverwerter (wie z. B. Radio- oder Fernsehsender, Konzertveranstalter, Schauspielhäuser etc.) nicht mehr vergeben können. Musikverwerter müssen sich deshalb im Rahmen der Rechteübertragung zur Rechtelizenzierung an die GEMA wenden. Gleichzeitig ist die G…

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Themen: Berlin

Erschienen 25. Februar 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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Zur Wahrnehmung der Rechte an dramatisch-musikalischen Werken durch die GEMA

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