Download von Pornos: Einmal hat man frei
am 13.10.2008 von http://www.rechtsanwalt-news.de
Gerade in einer Akte einen neuen Vordruck der Staatsanwaltschaft Siegen gefunden.
1. Urschriftlich mit Akten
dem Amtsgericht
- Siegen
- ________
mit der Bitte um Einstellung nach § 153 Abs.1 StPO
Es handelt sich um eine Strafttat von nur geringfügiger Bedeutung im Bereich der Urheberrechtsverletzung durch Verbreiten pornografischer Schriften (Vervielfältigen und öffentliches Anbieten) in Tauschbörsen (Filesharing) Vor allem liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass pornographische Dateien oder Filme gezielt Jugendlichen zugänglich gemacht wurden.
Ο Der - die Beschuldigte - die Beschuldigten ist - sind - nach den zur …
§ 153a StPO: Verfahrensabkürzung für die Reichen und Mächtigen?
medien-gerecht / Überraschend wurde heute bekannt, dass die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses ein jähes Ende finden könnte, bevor der Prozess wieder ins Rollen kommt. Verteidiger und Staatsanwaltschaft sollen sich darüber geeinigt haben den Proz…
Filesharing staatsanwaltschaftlich erklärt
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Wiederholungsfall
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100 DATEIEN: EINSTELLUNG
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