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Double-Opt-In vor dem AG München

am 06.03.2007 von http://domecht.twoday.net/

Bei den Kollegen von jurPC findet man ein Urteil des AG München (vom 30.11.2006, Az.: 161 C 29330/06), in dem die Richter im Hinblick auf eMail-Versand zu folgender Auffassung gelangten:Das sog. Double-Opt-In-Verfahren beim Mailversand, bei dem durch Wegklicken bzw. durch Nichtreaktion sichergestellt ist, dass weitere E-Mails des Versenders nicht mehr zu erwarten sind, ist geeignet und ausreichend, um einen Missbrauch durch …

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AG München: Double-Opt-In-Verfahren bei E-Mails kein Spam

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AG Berlin Mitte: Angebliche Confirm-Mails und unzulässige E-Mail-Werbung - Das Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und ausreichend, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern und stellt keine unzumutbare BelÃ

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Newsletterdienste, Spamvorwürfe und das Double-Opt-In-Verfahren

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Wettbewerbswidrigkeit von elektronischer Werbung oder der Mythos der mutmaßlichen Einwilligung – Teil 3 (E-Mail und SMS)

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Das Versenden unverlangter E-Mail- oder SMS-Werbung stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar – da Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und im gewerblichen Bereich ein rechtswidriger Eingriff i…

Hanseatisches OLG: Unerwünschte E-Mail-Werbung - Die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten, stellt regelmäßig unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 3 U

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Zusendung von E-Mails handelt es sich nach der Definition in Art. 2 Satz 2 lit. h der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation um elektronische Post im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. <br><br> 2. Der Versender…

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§§ Jur-Blog.de §§ / Laut einem Post vom 26. Juni 2008im blog von rechtmedial.de AG Berlin Mitte entscheidet über Double-Opt-In Verfahren; Nur Opt-In = unzumutbare Belästigung (Marian Härtel) soll das AG Berlin ebenfalls das Sigle-opt-in Verfahren verworfen haben. Lei…

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LG Berlin: Double-Opt-In-Verfahren - Dem Verwender eines Double-Opt-In-Verfahrens ist es nicht zuzumuten, in jedem Einzelfall sicherzustellen, dass diese Funktion nicht zur Versendung von E-Mails an Personen missbraucht wird, die einen Empfang nic

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