Dornröschen und die Staatsanwaltschaft Potsdam

In einer Strafsache hatte ich Akteneinsicht beantragt und um Übersendung der Akten an unsere Kanzlei gebeten. Allein dieser Antrag stellt die Staatsanwaltschaft Potsdam vor ein kapitales Problem.

Es geht in der Sache nicht um einen Ladendiebstahl, bei dem die Geschäftsstelle die Akte im Format einer Ilustrierten ‘mal eben in einen Umschlag steckt, eine Briefmarke im Wert von 1,45 Euro draufklebt und in den Postkasten wirft.

Wir haben es mit einer Wirtschaftstrafsache zu tun, die sich innerhalb der Europäischen Union zwischen ganz links und ganz rechts abspielt und die Beschuldigten sich auf hohem Niveau der Internet-Technologien bedient haben, ohne dabei viel Papier zu bedrucken. Die Unternehmungen wurden im Wesentlichen elektronisch abgewickelt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das zweifelhafte Glück gehabt, diese Verfahren übernehmen und anschließend führen zu müssen. Sie ermittelte über einige Monate und sammelte auf diesem Wege reichlich Informationen, die in Aktenordnern abgeheftet wurden.

Mir ist nicht wirklich bekannt, mit welchen Mitteln die Potsdamer Staatsanwälte und deren Hilfsbeamte Ermittlungspersonen gearbeitet haben. Mitgeteilt wurde mir allerdings, daß es reichlich Papier war, das schließlich mit zwei Löchern versehen wurde.

Die Ermittler, das muß ernsthaft lobend hervorgehoben werden, haben den Überblick behalten und auf den ersten Blick auch sehr sauber gearbeitet. Dann kam der Zugriff, es fanden zeitgleich mehrere Durchsuchungen von Geschäftsräumen und Wohnungen statt, die mit den üblichen Sicherstellungen verbunden waren. Einige der Durchsuchten wurden mitgenommen und den Haftrichtern vorgeführt.

Mein Mandant gehörte zu den Unglücklichen, die mit der Minimalausstattung der Untersuchungshaftanstalt zurecht kommen müssen.

Also stelle ich im Termin, in dem der Haftbefehl verkündet wurde, die üblichen Anträge, unter anderem besagten Akteneinsichts-Antrag. Der Staatsanwalt übermittelte mir zur Illustration seiner Not-Lage, in die ich ihn damit befördert habe, folgende Mitteilung:

Ich habe die Anzahl der Leitzordner und Akten nicht addiert, aber in einen handelsüblichen Kofferaum eines mittelklassigen PKW passen die Kartons mit den Aktenbänden sicherlich nicht mehr.

Nun ist das ja nicht das erste Cyber-Crime-Verfahren, in dem ich Verteidiger unterwegs war und bin. Computerkriminalität gibt zum Beispiel auch in Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen; auch dort habe ich jeweils schon einmal Akteneinsicht in Umfangsachen beantragt.

Wenn die Ermittler mit dem richtigen Werkzeug ausgestattet sind, stellt dieser Standard-Antrag der Verteidiger auch kein größeres Problem für die Ermittler dar. Die Akten werden dann schlicht eingescannt und als PDF zusammen mit anderen Dateien (XLS, MP3 …) auf DVD gebrannt. Diese DVD wird dann ein paar Mal kopier…

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Themen: Staatsanwaltschaft , Staatsanwaltschaft Potsdam

Erschienen 8. Juli 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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