Doppelte Steuern
am 23.04.2005 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch
CK - Washington. Das Thema Doppelbesteuerung macht wieder Furore, nachdem das Obergericht des Staates New York bestimmte, dass ein Mitarbeiter einer Firma auch in New York in diesem Staat seine staatliche Einkommensteuer zahlen muss, selbst wenn er die Einkünfte an seinem Wohn- und Telecommute-Arbeitssitz in Tennesse verdient.
Das Problem der Doppelbesteuerung zwischen den Einzelstaaten wirkt sich unterschiedlich aus, weil die einzelstaatlichen Steuergesetze uneinheitliche Steueranknüpfungspunkte vorsehen. Manche Staaten besteuern auf der Grundlage des Wohnsitzes, andere aufgrund der physischen Präsenz des Steuerzahlers, andere wegen der Zugehörigkeit zu einem im Staat ansässigen Unternehmen. Manche Staaten, wie New York, knüpfen bei Telearbeit auch an das Kriterium an, ob die auswärtige Tätigkeit auf Wunsch des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers erfolgt.
In der Region der Hauptstadt mit den vier Nachbarstaaten Maryland, Delaware, Virginia und West Virginia, in denen die meisten Arbeitnehmer wohnen, ist die steuerliche Lage noch einfach: Arbeitnehmer entrichten ihre Einkommensteuer dem Wohnsitzstaat. Allerdings wird seit Jahrzehnten vom District of Columbia die Hoffnung auf eine Telecommuter Tax ausgesprochen, die es ihm erlauben soll, die in der Hauptstadt erzielten Einkünfte auch dort zur Besteuerung zu bringen. Ob es dann zu einer Doppelbesteuerung kommt, hinge von den Gesetzgebern der Nachbarstaaten ab, die eine Anrechnungslösung einführen könnten, wie sie in internationalen Abkommen zur Vermeidung der Doopelbesteuerung üblich sind.
Ein Gesetzesentwurf auf …
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