Doppelte Schriftformklausel unwirksam
am 16.10.2008 von http://www.ra-sawal.de/Wordpress
Eine doppelte Schriftformklausel im Arbeitsrecht ist unwirksam, soweit sie in einem Formulararbeitsvertrag verwendet wird. Doppelte Schriftformklausel bedeutet, dass sowohl die Änderung des Arbeitsvertrages, als auch die Änderung der Schriftformklausel an sich schriftlich erfolgen müssen.
Beispiel: „Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Darüber hinaus bedarf auch eine Änderung des Schriftformerfordernisses der Schriftform.“
Hiermit soll verhindert werden, dass eine mündliche Abrede über das Arbeitsverhältnis trotz einfacher Schriftformklausel wirksam wird, weil es zu eine konkludenten Abbedingung der Schriftform kommen kann.
Das BAG ist der Auffassung, diese Klausel stelle eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB dar. Denn hierdurch entstehe der – falsche – Eindruck, dass jede mündliche Abrede über den Vertrag gemäß § 125 S. 2 BGB nichtig sei. Es gelte der Grundsatz, dass …
Bundesarbeitsgericht: Keine doppelte Schriftformklausel im Formularvertrag
Lichtenrader Notizen / Nach dem einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2008 - - 9 AZR 382/07 - zu Grunde liegenden Formulararbeitsvertrag bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis der Schriftform. …
BAG: Unwirksamkeit einer doppelten Schriftformklausel - Urt. v. 20.05.2008, Az. 9 AZR 382/07
Arbeitsrecht-Blog.de / Im Urteil vom 20.05.2008 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass eine Schriftformklausel dann als zu weit gefasst angesehen und gemäß § 305b BGB als unwirksam erklärt werden müsse, wenn diese beim Arbeitnehmer entgegen der Schutzvorschrift des …
Doppelte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag
Law-Blog / Bisher enthalten fast alle Arbeitsvertragsmuster eine so genannte doppelte Schriftformklausel, d. h. eine Regelung dahingehend, dass Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrages einschließlich der Aufhebung der Schriftformklausel de…
BAG: Doppelte Schriftformklauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam
anwalt-kiel.com / Das Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 382/07 - hat ein Urteil des LAG Düsseldorf bestätigt und entschieden, dass vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sind, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den…
Qualifizierte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag unwirksam - LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2007 - 9 Sa 143/07
Arbeitsrecht-Blog.de / Qualifizierte (doppelte) Schriftformklauseln im Arbeitsvertrag benachteiligen Arbeitnehmer unangemessen. So entschied am 13.04.2007 das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az. 9 Sa 143/07. Der Arbeitgeber hatte folgende Klausel verwendet: „Änderunge…
Aus für die doppelte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag
JuracityBlog / Doppelte Schriftformklauseln (sog. qualifizierte Schriftformklauseln) sind in Arbeitsverträgen, die nach dem 1.1.2002 geschlossen wurden, nicht mehr zulässig, entschied das Bundesarbeitsgericht am 20.5.2008 und setzte damit seine Linie fort…
Schriftformklausel im Arbeitsvertrag
JuracityBlog / Schriftformklauseln, jedenfalls sog. qualifizierte, d.h. doppelte Schriftformklauseln im Arbeitsvertrag benachteiligen Arbeitnehmer unangemessen, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf vom 13.04.2007 - 9 Sa 143/07). Doppel…
Vorsicht bei einer doppelten Schriftformklausel
recht verständlich / Das Bundesarbeitsgericht musste sich wieder mit der AGB-Kontrolle einer doppelten Schriftformklausel befassen. Dreh- und Angelpunkt ist jeweils der § 307 Absatz 1 Satz 1 des BGB: „(1) 1Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirks…
Bundesarbeitsgericht entscheidet zur doppelten Schriftformklausel
Paluka.de: Blog / Zu entscheiden war über einen Anspruch auf Erstattung von Mietkosten für eine Dienstwohnung während einer Auslandstätigkeit, die vom Arbeitgeber für einen Zeitraum von bereits drei Jahren übernommen worden waren, ohne dass es dafür eine gesond…
