Doppelte Kosten

Ein Schuldner ließ sich von meinem Mandanten einen Fußboden verlegen. Die Rechnung wurde nicht bezahlt und ich wurde beauftragt.

Nachdem dann einige Raten eingingen, die Meisten davon deutlich verspätet und erst nach erneuter Aufforderung, beantragten wir einen Mahnbescheid im Urkundenmahnverfahren. Der Mahnbescheid wurde zugestellt und der Vollstreckungsbescheid beantragt.

Der Schuldner, welcher im Vorfeld bereits ein Schuldanerkenntnis sowie eine Teilzahlungsvereinbarung unterschrieben hat, legte verspäteten Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so dass das zuständige Mahngericht mich vom Einspruch des Schuldners gegen den Vollstreckungsbescheid informierte. Selbstverständlich enthielt der Einspruch keine Begründung.

Der Schuldner teilte mir dann im Gespräch mit, dass der Grund dafür sei, dass er seine Raten ja bezahlen wolle und auch bezahlen werde. Schon das alleine ist etwas dürftig, jedoch ließ er sich nicht davon überzeugen, dass eine Rücknahme des Einspruchs eventuell im Zweifel für ihn billiger kommen würde als es auf ein Verfahren vor Gericht ankommen zu lassen.

Wir verblieben nun erst einmal so, dass…

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Themen: Einspruch , Raten , Gerichtskosten , Widerspruch , Vollstreckungsbescheid , Mahnbescheid

Erschienen 25. März 2010 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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