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Doppelstaatsbürger vor Gericht

am 11.01.2008 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CK - Washington.   Eine doppelte Staatsbürgerschaft kann für im Ausland befindliche Kläger einen Nachteil bei der Wahl des Zivilgerichts bedeuten. Für manche Klagen sind Bundes- und einzelstaatliche Gerichte nach den Prozessregeln der Diversity Jurisdiction zuständig. Wichtige Voraussetzung ist, dass die Parteien verschiedenen Staaten entstammen. Ausländer ohne US-Wohnsitz können dabei US-Bürgern gleichgestellt werden. Gilt das auch für Doppelstaatsangehörige? Bei Amerikanern mit zwei Staatsbürgeschaften wird auf die US-Nationalität abgestellt. Leben sie im Ausland, ist entscheidend, ob sie auch ein Domicile in den USA besitzen. Haben Sie keins, werden sie schlechter als Ausländer gestellt. Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des dritten Bezirks der USA in Philadelphia erörtert diese Nuancen ausführlich am 3. Januar 2008 in Sachen Merlene Frett-Smith v. Joey Vanterpool et al., Az. 06-4169. Die im Ausland mit Staatsbürgerschaften der USA und vielleicht auch der British Virgin Islands lebende Klägerin konnte kein Domicile in den USA nachweisen. Sie galt somit als keinem Staat …

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