Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei gekündigt

Die Bundesregierung hat am 21. Juli 2009 das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei gekündigt, das damit Ende 2010 ausläuft.

Hintergrund der Kündigung des DBA/Türkei durch die Bundesregierung ist es, ein an den derzeitigen OECD-Standards ausgerichtetes Doppelbesteuerungsabkommen durchzusetzen. Deutsch-türkische Verhandlungen über eine Revision des bestehenden DBA waren zuvor gescheitert.

Für deutsche Investoren in der Türkei ändert sich jedoch in den nächsten Monaten gar nichts. Noch besteht das alte DBA weiter, erst ab 2011 wird es in Folge der Kündigung nicht mehr gelten. Auf eine Kündigung bereits zum 1. Januar 2010 wurde von deutscher Seite verzichtet, damit genügend Zeit bleibt, die bestehenden Meinungsunterschiede aus dem Weg zu räumen.

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Themen: Frankreich , Mexiko , Oecd , Investoren , Georgien , Aussensteuer/dba , Doppelbesteuerungsabkommen , Türkei

Erschienen 25. August 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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