Doping einer Leistungssportlerin
Im Rechtsstreit der ehemaligen Leistungssportlerin Grit Breuer gegen den Heidelberger Biologen Prof. Dr. Werner Franke hat das letzterem jetzt
verboten, weiter zu behaupten, Breuer habe 1985, als sie gerade 13 Jahre alt gewesen sei, von ihrem damaligen Trainer das
Dopingmittel Oral-Turinabol bekommen.
Die Parteien stritten vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg über eine Erklärung, die der Beklagte durch seinen Rechtsanwalt
2007 in einem Rechtsstreit mit dem früheren Trainer der Klägerin abgegeben hatte. In dieser Erklärung ging es u.a. auch darum, dass
die Klägerin als Dreizehnjährige von ihrem Trainer das Dopingmittel Oral-Turinabol erhalten habe.
Die Klägerin bestritt die Behauptung des Beklagten und erwirkte 2007 eine einstweilige Anordnung, mit der dem Beklagten verboten
wurde zu verbreiten, die Antragstellerin habe 1985, als sie gerade 13 Jahre alt gewesen sei, von ihrem damaligen Trainer
Oral-Turinabol bekommen.
Auch in dem mit dem heutigen Urteil abgeschlossenen Hauptsacheverfahren hat das Landgericht Hamburg dem Beklagten die von der
Klägerin angegriffene Behauptung verboten. Der Klägerin stehe der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zu, da die Äußerung des
Beklagten sie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze und prozessual davon ausgegangen werden müsse, dass die
Tatsachenbehauptung unwahr sei. Die Behauptung sei geeignet, die Klägerin als ehemalige Leistungssportlerin ganz erheblich in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Wer eine s…
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