Dont track your users: IP-Adressen speichern verboten
am 05.10.2007 von Telemedicus
Einsatz von Tracking-Programmen kann abgemahnt werden
Vor wenigen Wochen hat das Landgericht Berlin ein Urteil des AG Berlin Mitte bestätigt, das das Verfolgen von User-Bewegungen auf Homepages verbietet. Und damit für einige Aufregung in der Internetszene gesorgt. Denn bisher war es nichts Außergewöhnliches, wenn sich die Betreiber so über die Benutzung ihrer Web-Seiten informierten. Über sogenannte „Tracker“ lässt sich ermitteln, welcher Nutzer zu welcher Zeit wie lange welche Datei aufgerufen hat. Dazu werden die IP-Adressen der Besucher gespeichert. Und genau diese Speicherung verstößt nach Ansicht der beiden Berliner Gerichte gegen das Gesetz.
Das Justizministerium auf der Anklagebank
Angeklagt war im vorliegenden Fall das Bundesjustizministerium (BMJ). Dieses hatte die Daten von Besuchern der Seite „www.bmj.bund.de“ für 14 Tage gespeichert. Der Kläger sah sich dadurch in seinen Rechten verletzt und verlangte vom BMJ Unterlassung der Speicherungen. Ein Anspruch auf Unterlassung ergibt sich aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dieser Paragraph schützt eigentlich das Eigentum. Wenn er zum Schutz anderer …
ERROR: referer->spam_attack_not_allowed_to_post(ip_is_tracked)
Diese Rückmeldung erhielt ich nach Anmeldung im ForumRomanum und anschließenden zwei Beiträgen von mir, in denen ich Rat suchte. Die Beiträge wurden blockiert, ich hieß dann "testuser"
Wer listet meine IP und wie können tracks von anderen identifiziert werden? Wie kann ich das Schnüffeln unterbinden?
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