Dominique Strauss-Kahn: Die Staatsanwaltschaft zieht die Notbremse!

© Thorben Wengert / pixelio.de

Es gibt ja immer wieder Prozesse, die das Medienecho besonders auf sich ziehen – und die deswegen deutlich besser dokumentiert sind als andere. Aus der deutschen Sicht ist das sicher zu nennen der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann, der von seiner ehemaligen Geliebten der Vergewaltigung bezichtigt wurde und der dann nach vielen Monaten und Verhandlungstagen gegen den erbitterten Widerstand der zuständigen Staatsanwaltschaft erstinstanzlich freigesprochen wurde. International eine ganz andere Beachtung gefunden hat der Prozess gegen Dominique Strauss-Kahn, den nunmehr ehemaligen Chef des internationalen Währungsfonds IWF, den man in New York den Vorwurf machte, er habe ein Zimmermädchen gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Die Parallelitäten zwischen dem Fall Strauss-Kahn und dem Fall Kachelmann sind schon auffällig:

Einem Prominenten wird der Vorwurf gemacht, eine Frau vergewaltigt zu haben. Der Prominente wird unter grossem Medieninteresse festgenommen. Die Aussagen der Belastungszeugin (und mutmasslichen Opfers) werden im Verlaufe der Ermittlungen immer widersprüchlicher.

Doch nun gibt es einen erheblichen Unterschied: im Gegensatz zu den bis zum heutigen Tage völlig uneinsichtigen Staatsanwälten in Mannheim und der Führerschaft des in der äusserlichen Gestalt und in seinem Auftreten einem Racheengel nahestehenden Lars-Torben O. zieht die Staatsanwaltschaft in den USA nun im Verfahren gegen Strauss-Kahn quietschend die Notbremse gezogen:

Am heutigen Dienstag wird der dortigen Ankläge Cyrus Vance jr. gegenüber dem zuständigen Gericht die Einstellung des Verfahrens beantragen – und dem wird sich das Gericht aller Voraussicht nach nicht widersetzen (Dominique Strauss-Kahn – Ende einer Affäre – Panorama – Berliner Morgenpost – Berlin).

Hintergrund ist wohl, dass die sowieso recht dünne Beweislage gegen den Ex-IWF-Chef sich in den letzten Tagen noch weiter verschlechtert hat, denn die Äusserungen und das Verhalten des mutmasslichen Opfers wurden immer zweifelhafter. So kam der Chefankläger zu dem Ergebnis, dass er mit dieser Zeugin und ihren Aussagen eine Geschworenenjury nicht „über jeden vernünftigen Zweifel hinaus“ davon überzeugen zu könne, dass Strauss-Kahn die Hotelangestellte zum Sex gezwungen haben soll.

Nach allem, was man über diesen Fall lesen konnte, dürfte dies eine zutreffende Ansicht sein, und sie zeigt, dass der amerikanische Staatsanwalt etwas besitzt, was man seinen deutschen Kollegen in Mannheim leider nicht attestieren kann: das notwendige Augenmass, wann man ein aussichtsloses Unterfangen ohne grösseren Gesichtsverlust abbrechen sollte.

Dabei hat die amerikanische Staatsanwaltschaft diesen Schritt auch geschickt vorbereitet: so hat sie schon Ende Juni die Anwälte des mutmasslichen Opfers über das weitere Procedere infor…

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Themen: Gerichte , Mannheim , Berliner Morgenpost , Unterschied , Iwf , Meine Meinung
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 23. August 2011 auf http://stscherer.wordpress.com.

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