Domains sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter
am 15.02.2007 von http://www.muepe.de/Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut und daher nicht als Betriebskosten von der Steuer ansetzbar. Dies entschied der BFH mit Urteil vom 19. Oktober 2006 …
Kosten für Domainkauf keine Betriebsausgaben
RA-Blog / Unschönes Urteil für SEOs und Domainhändler: Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgu…
Betriebsausgaben und Domains
domainblog / Der Bundesfinanzhof hat über die Frage der Veranlagung von gekauften Domains entschieden (Urteil vom 19.10.2006, III R 6/05), und kommt zu dem Ergebnis: der Kaufpreis für eine Domain kann erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme des Wirtsc…
Kaufpreis einer Domain sind Anschaffungskosten und keine sofort absetzbaren Betriebsausgaben
JuracityBlog / so der Bundesfinanzhof in einem nun im Voltext vorliegenden Urteil: BFH, Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 6/05, Volltext. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei den Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens…
Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens nicht als Betriebsausgaben abziehbar
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (Internet-Adresse) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge …
BFH: Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens (”Internet-Adresse”)
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 19.10.2006 - III R 6/05 Bundesfinanzhof (BFH), Pressemeldung Nr. 18: “Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (”Internet-Adresse”) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht…
Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens
Handakte WebLAWg / Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräußerung …
BFH: Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, die erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräu…
FG Rheinland-Pfalz: Domain-Kaufpreis nicht steuerlich absetzbar
domainundrecht.de / Entscheidungen der Finanzgerichte zu Domain-Namen sind bisher sehr dünn gesät. Für umso mehr Aufsehen sorgt daher ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, wonach die Kosten für die Übernahme einer Domain nicht von der Steuer…
Steuerliche Berücksichtigung von Internet-Domains
Streitsache / Blog / In einem gestern veröffentlichtem Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 16.11.2004 (Az.: 2 K 1431/03) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, inwieweit Aufwendungen für eine (Internet-) Domain-Adresse steuerlich berücksich…
Domain-Kauf im Steuerrecht
Blickpunkt Recht & Steuern / Wan tun, wenn eine Internet-Domain, die man gerne verwenden möchte, bereits von einem anderen registriert ist? Eine Möglichkeit ist, diesem die Internet-Adresse abzukaufen. Doch der Kaufpreis läßt sich nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinla…
FG Rheinland-Pfalz: Domain-Adresse kein abschreibbares Wirtschaftgut
muepe.de | weblog peter müller / Aufwendungen für Domain-Adresse weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut Mit Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 16. November 2004 (Az.: 2 K 1431/03) hat das Finanzgericht Rh.…
BFH: Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens (Internet-Adresse)
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (Internet-Adresse) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge daf…
» Kosten fr Domain-Namen nicht absetzbar
» Az. III R 6/05
» Scheidung nicht ausgeschlossen | Wirtschaft | Deutsche Welle | 15.02.2007
An der Fusion von Daimler-Benz mit Chrysler hat sich der Stuttgarter Konzern gründlich verhoben, meint Karl Zawadzky. Dies sei eine Folge der Vermessenheit des früheren Konzern-Chefs Schrempp. DW-WORLD.DE, die Deutsche W…
