Domainrecht. Vorname ./. Nachname: Raule.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23. Oktober 2008 – AZ: 1 ZR 11/06 – raule.de, entschieden, dass der Träger eines ausgefallenen Vornamens, der sich diesen Vornamen als Webadresse (Domain) registriert hat, nicht dem Träger eines gleichnamigen Nachnamens weichen muss, wenn der Vorname ausgefallen und kennzeichnungskräftig ist. Der Leitsatz des BGH lautet:

BGB § 12 Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.

Weiter heißt es in den Gründen:

Die Revisionserwiderung weist allerdings mit Recht darauf hin, dass die für einen eigenständigen Schutz des Vornamens erforderliche Individualisierung entweder eine überragende Bekanntheit der betreffenden Person oder aber eine erhebliche Kennzeichnungskraft des Vornamens voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1983 - I ZR 160/80, GRUR 1983, 262, 263 = WRP 1983, 339 - Uwe; MünchKomm.BGB/Bayreuther, 5. Aufl., § 12 Rdn. 23 und 156 m.w.N.; vgl. zu § 22 KUG BGHZ 143, 214, 231 - Marlene Dietrich).

Damit hat sich die Tänzerin Raule H. aus Berlin gegen Xy Raule aus Musterhaus…

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Themen: Rechtsprechung , Internet , Berlin , Urteil , Berlin Spezial , Bgh , Bgb , Domain , Marlene Dietrich , Kug , Vorname

Erschienen 22. April 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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