Domainname als Unternehmenskennzeichen

Der BGH hat in einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil v.22.7.2004 - I ZR 135/01 - die in der Literatur überwiegend vertretene Ansicht bestätigt, daß durch die Benutzung eines Domainnamens im geschäftlichen Verkehr ein Unternehmenskennzeichen gem. § 5 Abs.2 MarkenG entstehen kann. "Auf die vom Berufungsgericht erörterte Frage, ob der Beklagte durch Benutzung des Domainnamens „soco.de“ ein

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Themen: Bgh , Domainname

Erschienen 8. Februar 2005 auf http://www.olnhausen.com.

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