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Domainname als Unternehmenskennzeichen

am 08.02.2005 von http://www.auchrecht.de

Der BGH hat in einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil v.22.7.2004 - I ZR 135/01 - die in der Literatur überwiegend vertretene Ansicht bestätigt, daß durch die Benutzung eines Domainnamens im geschäftlichen Verkehr ein Unternehmenskennzeichen gem. § 5 Abs.2 MarkenG entstehen kann.
Auf die vom Berufungsgericht erörterte Frage, ob der Beklagte durch Benutzung des Domainnamens „soco.de“ ein

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Domainname als Unternehmenskennzeichen - soco.de

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domainundrecht.de / Die Entscheidung hat der BGH bereits letztes Jahr im September gefällt Urteil vom 09.09.2004, Az.: I ZR 65/02), die Entscheidungsgründe wurden erst kürzlich veröffentlicht. In dem Rechtsstreit über die Domain »mho.de« führt der Bundesger…

BGH: afilias.de - Ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter registriert ist (hier: .de-Domain), verletzt das Namens- oder Kennzeichenrecht eines Dritten an einem identischen Zeichen nicht, wenn dessen Namens- oder Kennzeiche

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