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Domaingrabbing - Anspruch aus § 826 BGB

am 20.04.2006 von http://sewoma.de/berlinblawg

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 4. April 2006 – AZ: 33 O 15828/05 – entschieden, dass die (Zwischen-)Nutzung einer fremden Domain einen Anspruch wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auslöst. In der Urteilsdatenbank von Beck Online heißt es zu dem Urteil:

“Die Kammer verwies darauf, hier handele es sich um einen besonders dreisten Fall des so genannten «Domaingrabbings». Der Beklagte habe sich erkennbar den Umstand zu Nutze machen wollen, dass die Domain gerade von solchen Nutzern aufgerufen werde, die die Domain nur als solche des Theaters kennen. Seine Vorgehensweise habe das ausschließliche Ziel verfolgt, eine bereits benutzte und gut eingeführte Domain unter Missachtung jeglicher schutzwürdiger und berechtigter Interessen des vormaligen Domaininhabers an seinem Namen und vor allem an seinem guten Ruf für eigene kommerzielle Zwecke zu nutzen. Dabei habe er nicht davor zurückgeschreckt, pornografische Inhalte …

Domaingrabbing

domainblog / Das LG München hat in einer aktuellen Entscheidung einmal mehr festgestellt, dass Domaingrabbing sittenwidrig ist. In der Pressemitteilung vom 24.06.2006 heisst es:Hier handelt es sich um einen besonders dreisten Fall des Domaingrabbings, zwar nicht…

§ 826 BGB: Domaingrabbing

ElbeBlawg / Nach einem Bericht von Beck Online kann das sog. Domaingrabbing einen Anspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung auslösen. Ein Münchner ist wegen „Zwischennutzung“ von fremden, bei der Registri…

LG München zum Domaingrabbing

MarkenBlog / Heise berichtet über ein Urteil des LG München I (AZ 33 O 15828/05) zum Thema Registrierung versehentlich frei gewordener Domains. Der Münchener Internet-Dienstleister Mario Dolzer respektive dessen Service “Domain-Engel” hat eine we…

LG München: Domaingrapping muss nicht geduldet werden

Rechtblog / Allein entscheidend ist, dass niemand es hinnehmen muss, dass eine Domain, die sowohl aufgrund der konkreten Gestaltung als auch aufgrund einer bereits zuvor erfolgten jahrelangen Benutzung einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Unternehmen zu…

Der Admin-C einer .de Domain kann für die Inhalte auf dieser Seite hafte

DPMS INFO / Der gegenüber der DENIC e.G. administrativ Verantwortliche einer Domain, der sog. admin-C (Administrative Contact) kann für die unter dieser Domain verbreiteten Inhalte zivilrechtlich auch von Dritten zur Verantwortung gezogen werden. Das hat das L…

Domaingrabbing

Handakte WebLAWg / Die Registrierung einer frei gewordenen Internet-Domain und ihre anschließende Nutzung unter der vormaligen Adresse kann eine wettbewerbswidrige Behinderung des früheren Domain-Inhabers sein, wenn damit der Zweck verfolgt wird, potentielle Kunden d…

ad-acta.de – erstes Domain-Urteil des BVerfG

domainundrecht.de / Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat erstmals über einen Domain-Rechtsstreit entschieden. In einem Beschluss von Ende 2004 (Az.: 1 BVR 1306/02) hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines auf dem Gebiet der EDV- und Online-Dienstleistu…

Namensbestreitung durch Domainregistrierung

muepe.de | weblog peter müller / Während es seit Langem weitgehend unbestritten ist, dass die Verwendung eines fremden Namens in einer Internet-Domain eine Namensanmaßung nach § 12 BGB sein kann und somit vom Berechtigten verboten werden kann, ist die Beurteilung, ob diese Sachve…

VG Frankfurt a.M.: Haftung eines Webhosting-Unternehmen für rechtswidrige Inhalte von Kunden-Domains

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das VG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 18.07.2008 - Az.: 1 L 1829/08.F) hat entschieden, dass ein Webhosting-Unternehmen für rechtswidrige Inhalte von Kunden-Domains in Anspruch genommen werden kann.Der Domain-Inhaber warb auf seiner Domain für unerlaub…

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