Domaingrabbing
am 27.04.2006 von http://domecht.twoday.net/
Das LG München hat in einer aktuellen Entscheidung einmal mehr festgestellt, dass Domaingrabbing sittenwidrig ist. In der Pressemitteilung vom 24.06.2006 heisst es:Hier handelt es sich um einen besonders dreisten Fall des Domaingrabbings, zwar nicht im klassischen Sinne […], jedoch in einer mindestens ebenso rechtlich zu beanstandenden alternativen Begehungsweise: […] der Beklagte [hat] sich erkennbar den Umstand zu Nutze machen […] wollen, dass […] die Domain gerade von solchen Interessenten aufgerufen wird, die die Domain nur als solche des Klägers kennen.
Die Vorgehensweise des Beklagten verfolgte demnach einzig und allein das Ziel, eine bereits benutzte (und aus Sicht des Beklagten hoffentlich gut eingeführte) Domain unter Missachtung jeglicher schutzwürdiger und berechtigter Interessen des vormaligen Domaininhabers an seinem Namen und vor allem seinem guten Ruf für eigene kommerzielle Zwecke zu nutzen und dabei auch nicht davor zurückzuschrecken, über eine so erlangte Seite pornografische Inhalte ins Netz zu stellen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die konkreten Inhalte per se als sittenwidrig zu betrachten sind; allein entscheidend ist, dass niemand es hinnehmen muss, dass eine Domain, die sowohl aufgrund der konkreten Gestaltung als auch aufgrund einer bereits zuvor erfolgten jahrelangen Benutzung einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen ist, ohne seine Zustimmung für Inhalte genutzt wird, …
Domaingrabbing - Anspruch aus § 826 BGB
BERLIN BLAWG / Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 4. April 2006 – AZ: 33 O 15828/05 – entschieden, dass die (Zwischen-)Nutzung einer fremden Domain einen Anspruch wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB…
Domain-Hiding
Handakte WebLAWg / 1. Der im Impressum einer Internetseite als Verantwortlicher genannte Diensteanbieter ist – insbesondere im Fall des sog. Domain-Hiding - für...…
Domain-Hiding
muepe.de | weblog peter müller / §§ 3 UWG n.F., 823 BGB, 6 TDG OLG Hamburg v. 09.09.2004 - 5 U 194/03 Leitsätze von JurPC:1. Der im Impressum einer Internetseite als Verantwortlicher genannte Diensteanbieter ist - insbesondere im Fall des sog. Domain-Hiding - für die zugän..…
Domainregistrierung
domainblog / Eine weitere Entscheidung bei jurpc.de stammt vom LG Görlitz (Urteil vom 31.08.2004, Az.: 1 O 127/03). Da geht es um Schadensersatzansprüche gegen einen Provider, der eine Domain nicht schnell genug registriert hat:1. Wird ein Provider mit …
Marken- statt Domaingrabbing
Feder-und-Paragraph.de / In absehbarer Zeit startet die neue, europäische Top-Level-Domain .eu. Weder für Verbraucher noch für Unternehmen ist es bisher möglich, sich bereits jetzt eine .eu-Domain ihrer Wahl zu sichern, Angebote auf Vorregistrierungen sind daher stets mi…
Echtes Domaingrabbing II
muepe.de | weblog peter müller / Ein Panel der WIPO hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem es um die Registrierung von 82 Domainnamen durch ein und denselben Registrant ging (WIPO Case No. D2005-0590, Grupo Televisa, S.A. , Televisa, S.A. de C.V. , Comercio Más, S.A. de C.V. , Es…
LG München: Domaingrapping muss nicht geduldet werden
Rechtblog / Allein entscheidend ist, dass niemand es hinnehmen muss, dass eine Domain, die sowohl aufgrund der konkreten Gestaltung als auch aufgrund einer bereits zuvor erfolgten jahrelangen Benutzung einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Unternehmen zu…
OLG Köln: Keine Störerhaftung des Admin-C - Den Admin-C einer Domain treffen im Zusammenhang mit dem Domainnamen grundsätzlich keinen Prüfungspflichten hinsichtlich potentieller Rechtsverletzungen. Eine ständige Kontrolle der mit der Domain ver
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Admin-C einer Domain haftet grundsätzlich nicht als Störer für mittels dieser begangene (Marken-) Rechtsverletzungen, und zwar weder für solche, die unmittelbar aus der Domainregistrierung resultieren noch für solche, die sich aus der v…
Hanseatisches OLG: Dekonnektierungspflicht nach gerichtlichem Domain-Benutzungsverbot? - Ist das Benutzen einer Domain insoweit verboten worden, dass unter der betreffenden Domain keine Inhalte mehr vorgehalten werden dürfen, betrifft dieses Verb
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Verbot eine Bezeichnung - in welcher Schreibweise auch immer - als Internet-Domain zu benutzen und/oder benutzen zu lassen, ist dahingehend zu definieren, dass unter der Domain keine Inhalte geschaltet sein dürfen. Hierbei stellt ein Bauste…
Umlaut-Domains
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Registrierung einer Umlaut-Domain ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn die früher nur mit “ae”, “oe” oder “ue” mögliche, ansonsten aber gleichlautende Dom…
Der Admin-C einer .de Domain kann für die Inhalte auf dieser Seite hafte
DPMS INFO / Der gegenüber der DENIC e.G. administrativ Verantwortliche einer Domain, der sog. admin-C (Administrative Contact) kann für die unter dieser Domain verbreiteten Inhalte zivilrechtlich auch von Dritten zur Verantwortung gezogen werden. Das hat das L…
mahngericht.de
domainblog / Kollege Ralf Moebius teilt in aller Herrgottsfrühe mit, dass das OLG Köln (Urteil vom 30.09.2005, Az.: 20 U 45/05) die Klage des Landes Nordrhein-Westfalen auf Löschung der Domain mahngericht.de abgewiesen hat.Die streitgegenständ…
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