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Domain und Steuern

am 07.09.2005 von http://domecht.twoday.net/

Jurpc.de hat eine domainsteuerrechtliche Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16.11.2004, Az.: 2 K 1431/03) online gestellt:Bei den Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Domain-Adresse handelt es sich …

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FG Rheinland-Pfalz: Domain-Adresse kein abschreibbares Wirtschaftgut

muepe.de | weblog peter müller / Aufwendungen für Domain-Adresse weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut Mit Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 16. November 2004 (Az.: 2 K 1431/03) hat das Finanzgericht Rh.…

Steuerliche Berücksichtigung von Internet-Domains

Streitsache / Blog / In einem gestern veröffentlichtem Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 16.11.2004 (Az.: 2 K 1431/03) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, inwieweit Aufwendungen für eine (Internet-) Domain-Adresse steuerlich berücksich…

Domain-Kauf im Steuerrecht

Blickpunkt Recht & Steuern / Wan tun, wenn eine Internet-Domain, die man gerne verwenden möchte, bereits von einem anderen registriert ist? Eine Möglichkeit ist, diesem die Internet-Adresse abzukaufen. Doch der Kaufpreis läßt sich nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinla…

Aufwendungen für Domain-Adresse keine Betriebsausgaben

Handakte WebLAWg / Mit heute veröffentlichtem Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 16.11.2004 (Az.: 2 K 1431/03) hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage...…

FG Rheinland-Pfalz: Domain-Kaufpreis nicht steuerlich absetzbar

domainundrecht.de / Entscheidungen der Finanzgerichte zu Domain-Namen sind bisher sehr dünn gesät. Für umso mehr Aufsehen sorgt daher ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, wonach die Kosten für die Übernahme einer Domain nicht von der Steuer…

Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens nicht als Betriebsausgaben abziehbar

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (Internet-Adresse) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge …

günstiger.de

domainblog / Bei jurpc.de liegt die Entscheidung des hOLG Hamburg (Beschluss vom 25.04.3005, Az.: 5 U 117/04) zur Domain günstiger.de vor. Die Leitsätze der Redaktion:1. Es ist Inhalt der aus dem vertraglichen oder vorvertraglichen Schuldverhältnis…

Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens

Handakte WebLAWg / Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräußerung…

BFH: Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens (”Internet-Adresse”)

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 19.10.2006 - III R 6/05 Bundesfinanzhof (BFH), Pressemeldung Nr. 18: “Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (”Internet-Adresse”) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht…

Juraxx

domainblog / Prof. Dr. Thomas Hoeren teilt so eben via Infolaw die Quintessenz einer Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 18.01.2005, Az.: 4 U 166/04) mit: »Die Domain allein stellt für sich genommen kein schutzfähiges Recht dar. Es handelt sich…

grundke.de

domainblog / Lang, lang ist das nun wieder her: Am 08.04.2004 hatte das OLG Celle (Az.: 13 U 213/03) über die Domain grundke.de entschieden und für ordentlichen Wirbel gesorgt. Bei den Kollegen von aufrecht.de ist die Entscheidung nun abrufbar. Man fin…

BFH: Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, die erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräu…

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RA Daniel Dingeldey

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