Dolo agit

Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est ist lateinischer Grundsatz, der sinngemäß wie folgt übersetzt werden kann:

“Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss.”

Die alten Römer behielten Recht. Die Dolo agit-Einrede gilt auch heute noch. Demnach hat eine Klage nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nach § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dann keinen Erfolg, die eingeklagte Leistung sofort wieder an den Beklagten zurückgegeben müsste.

Von folgendem Fall, bei dem die Dolo agit-Einrede wahrscheinlich erfolgreich erhoben werden könnte, hörte ich heute:

Die Parteien schließen einen Mietvertrag. Noch vor Einzug kündigt die Mieterin den Mietvertrag ordentlich zum nächstmöglichen Termin. Der Vermieter besteht darauf, dass die Mieterin ihm die Sicherheitsleistung (Kaution) zahlt. Die Mieterin dürfte hier vermutlich erfolgreich sein, wenn sie zunächst auf Zeit spielt und dem Vermieter dann (am besten auf lateinisch) vorhält:

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Themen: Anwalt , Ebay , Bürgerrechte , Links & Tipps , Bgb , Olg Hamburg , Miete , Gesetzbuch , Olg Brandenburg , TV , Dolo Agit Einrede

Erschienen 15. September 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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