Doktorant flippt aus, verliert vor Gericht

CK - Washington.   Der Doktorant verklagte die Uni, weil sie ihn verbannte, und zog nach London, später in die Schweiz. Am Prozess beteiligte er sich per EMail mit wüsten Behaup­tungen über Professoren sowie Forderungen nach Vernehmungen im Beweis­verfahren, ohne sich jedoch denen der Uni zu stellen. Seine Mitwirkung verweigerte er trotz eindeutiger Gerichtsbe­schlüsse. Das Bundes­berufungs­gericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia stimmte in Pik v. University of Pennsylvania am 10. Januar 2012 bestätigte die resultierende Klagab­weisung nach Abwägung der herr­schenden Fallrechts­faktoren. Sie drohen jedem bei der Verwei­gerung im Beweis­ausforschungs­verfahren, Discovery: (1) [T]he extent of the party's personal responsibility; (2) the prejudice to the adversary caused by the fail…

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Themen: Email , London , Forderungen , Extent , Philadelphia , /usa-law-2012/jan

Erschienen 12. Januar 2012 auf http://anwalt.us.

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