Doch noch heimatnaher offener Strafvollzug?
am 19.03.2006 von strafblog
Ich hatte schon vor ca. 2 Monaten über den Fall eines Mandanten berichtet, der bereits vor geraumer Zeit zu einer nicht mehr bewährungsfähigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war und im Herbst des letzten Jahres in den offenen Vollzug nach Bielefeld-Senne geladen worden war. Ich hatte danach für den Mann in Absprache mit der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Abweichung vom Vollzugsplan gestellt, damit er seine Haft in einer heimatnahen Anstalt verbüßen und seinen Arbeitsplatz behalten könne. Auch die zuständige Sachbearbeiterin beim Justizvollzugsamt war einverstanden. Ich hatte sogar eine heimatnahe JVA ausfindig gemacht, die grundsätzlich bereit war, den Mann aufzunehmen. Mit anderen Worten: Alle beteiligten Stellen wollten!!! Wann hat man das schon mal? Aber dann gingen die Akten auf dem Weg von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach zum Vollzugsamt nach Wuppertal vorübergehend verlustig und kamen dort aus unerfindlichen Gründen erst nach 7 Wochen an. Nach weiterem Hin und Her teilte mir das Justizvollzugsamt letzte Woche mit, dass jetzt leider kein Platz mehr in einer heimatnahen Anstalt frei sei. Der Mann habe halt Pech gehabt und müsse nun doch nach Bielefeld-Senne. Konsequenz: Der Arbeitsplatz wäre futsch, die familiären Bindungen gefährdet und die ganze Resozialisierung für´n Ar.... Ohne dass der Mann irgendetwas dafür könnte.
Ich habe mich daraufhin erneut mit der seinerzeit aufnahmewilligen JVA in Verbindung gesetzt. Dortige Auskunft: Alles heillos überbelegt. Tut uns leid. Ich habe für den Mandanten gebettelt und gefleht. Habe noch einmal die ganze vertrackte Situation dargelegt. Wenn ohnehin schon alles überbelegt sei, komme es auf eine Person zu Viel auch nicht mehr an. Der Mann am anderen Ende der Leitung hat zugehört. Und hatte Verständnis. Ganz menschliches Verständnis. Mailen Sie mir den Sachverhalt nochmal zu, sagte er. Das habe ich getan. Und beim Justizvollzugsamt angerufen. Ob man die Entscheidung noch einmal überdenken werde, falls sich doch noch eine Möglichkeit zur heimatnahmen Vollstreckung auftue? Klar, sicher, aber es gebe halt keine Möglichkeit. Am Freitag teilte der Mandant mir mit, dass Mitarbeiter der von mir ausfindig gemachten JVA bei seinem Arbeitgeber angerufen und sich zu einem Besuch angesagt hätten. Der Besuch sollte am Freitag Nachmittag stattfinden. Heute, am heiligen Sonntag, rief der Mandant mich hier auf Mallorca an und teilte mit, der Besuch habe stattgefunden. Er sei auch persönlich befragt worden und habe ein gutes Gefühl. Vielleicht klappt es ja doch noch, so auf den letzten Drücker.
Man soll halt nie aufgeben, so lange noch was zu erreichen ist. Auch wenn es überhaupt nicht danach aussieht. Mal sehen, was wird ...
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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