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Doch keine großen Scheine

am 29.10.2007 von LawBlog

Die Geschichte “Große Scheine” handelte von einem Taxifahrer, einer Rechnung über 292,00 € und zwei 500-Euro-Scheinen, auf die der Taxifahrer angeblich nicht rausgegeben hat.
Was sich wirklich zugetragen hat, habe ich vor einigen Tagen der Staatsanwaltschaft geschildert:
Der Anzeigenerstatter und seine Ehefrau waren gestresst. Sie mussten unbedingt einen bestimmten Flug bekommen, hatten aber noch nicht einmal Tickets. Auf der Fahrt von Düsseldorf nach Frankfurt telefonierten sie lange mit der Fluggesellschaft und Geschäftspartnern. Mein Mandant lieh hierfür sein Handy; der Akku am Handy des Anzeigenerstatters hatte schon Minuten nach dem Einsteigen schlappgemacht.
Gegen 12.35 Uhr traf das Taxi in Frankfurt ein. Die Ehefrau des Anzeigenerstatters stieg sofort aus und rannte zum Schalter der Fluggesellschaft. Es trifft nicht zu, dass die Ehefrau des Anzeigenerstatters gesehen hat, wie der Anzeigenerstatter bezahlte. Die Ehefrau des Anzeigenerstatters befand sich nicht mehr im Auto, als der Anzeigenerstatter bezahlte.
Der Anzeigenerstatter gab meinem Mandanten zunächst einen 200-Euro-Schein. Mein Mandant wies darauf hin, dass die Fahrt 292,00 € kostet. Hierauf suchte der Anzeigenerstatter einen weiteren 200-Euro-Schein aus seiner Brieftasche. Auch diesen gab er meinem Mandanten. Der Anzeigenerstatter wollte darauf aussteigen.
Mein Mandant wies darauf hin, dass der Anzeigenerstatter noch Wechselgeld bekomme. Wörtlich sagte mein Mandant: „It is too much. You get change.“ Hierauf reagierte der Anzeigenerstatter deutlich genervt. Er signalisierte meinem Mandanten, das sei jetzt schon o.k., er müsse nur dringend aussteigen, um seinen Flug zu kriegen.
Mein Mandant freute sich natürlich über das Trinkgeld. Hierzu führt die Polizei aus, dass Trinkgelder gerade im Flughafenbereich auch einmal höher sein …

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