Doch kein standadisiertes Meßverfahren

Das Amtsgericht Mannheim hat am 21.01.2009 ein Bußgeldverfahren gegen einen mutmaßlichen Verkehrssünder eingestellt, der von dem Messgerät „Poli Scan Speed“ wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden war. Das Gericht kam nach ausführlicher Beweisaufnahme und Anhörung eines Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass nach derzeitigem Sachstand die Messung mittels „Poli Scan Speed“ nicht ausreichend zuverlässig nachgeprüft werden kann, um mögliche Fehler auszuschließen.

Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts Mannheim

Das Meßgerät hatte am 23.6.2006 die Zulassung der PtB Braunschweig erhalten. Es war das erste in Deutsc…

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Themen: Das Erste

Erschienen 25. Januar 2009 auf http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de.

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