DNA-Speicherung: Unterschrift genügt
am 03.11.2005 von Knastblog
Für Verurteilte ist der Weg in die DNA-Kartei kürzer geworden. Bisher war in der Regel eine richterliche Anordnung erforderlich. Diese wird jetzt nicht mehr gebraucht, wenn der Betreffende schriftlich einwilligt.
Inhaftierte werden sich mit der Frage konfrontiert sehen, ob sie der DNA-Speicherung freiwillig zustimmen. Aufgrund der Drucksituation der Haft wird die Versuchung mitunter da sein, sich durch eine schnelle Unterschrift Ärger und Diskussionen vom Hals zu halten.
Hierzu kann man nur sagen, dass die Unterschrift selbstverständlich aus freien Stücken erfolgen muss. Sie darf nicht mit irgendwelchen (leeren) Versprechungen erkauft werden. Und schon gar …
SCHNELLER IN DIE KARTEI
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VIER WORTE
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Ratespiel
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Kampagne gegen Gesundheitskarte
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Eine Unterschrift ist eine Unterschrift ist eine Unterschrift - oder doch nicht?
strafblog / Über die Frage, wann eine Unterschrift eine Unterschrift ist, habe ich im STRAFBLOG bereits zu früheren Zeiten geschrieben und hierzu bemerkenswerte Ergüsse der Justiz zitiert. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat sich in einem jetzt veröffentlich…
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Anforderung an Unterschrift unter Arbeitszeugnis
Lichtenrader Notizen / Wenn die Unterschrift überdimensioniert ist (hier 10 cm mal 14,5 cm) und außerdem praktisch ausschließlich in Auf- und Abwärtslinien besteht, stellt sie nach (noch nicht rechtskräftiger) der Entscheidung des des Landesarbeitsgerichts Nürnberg…
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